Bekannt ist inzwischen, dass sich Stadt und Landkreis die nicht förderfähigen Kosten der Südumfahrung zur Hälfte aufteilen. Nicht bekannt ist hingegen, dass es mit diesem hälftigen Anteil für die Stadt Markdorf aber finanziell noch lange nicht getan ist: Denn für den Bau der Umgehungsstraße sind auch weitere Bauwerke nötig, die zur Anbindung an das bestehende Straßennetz benötigt werden.
Die Kosten für diese Bauwerke muss auch die Stadt Markdorf schultern, da sie deren Gemarkung betreffen. Teils werden die Kosten auch zwischen den beteiligten Baulastträgern aufgeteilt.
Die Markdorfer Kreisverkehre sind für die Südumfahrung zu klein
Bei den Bauwerken geht es im Wesentlichen um Kreisverkehre und Einmündungen oder Kreuzungen im Osten Markdorfs, die anhand der zu erwartenden Verkehrsmengen neu überprüft und voraussichtlich an die zusätzlichen Verkehr angepasst umgebaut werden müssen.

Das ist zum Einen der Knotenpunkt im Gewerbegebiet Riedwiesen an der Einmündung Gaußstraße in die B 33. Denn über die L 207/Zeppelinstraße und den Aldikreisel wird der von der Südumfahrung in Richtung Ravensburg fahrende Verkehr durch die Gaußstraße auf die B 33 geführt werden. Da der Verkehr in der Gaußstraße zunehmen würde, müsste der Einmündungsbereich in die B 33 ausgebaut werden. Die Planungen beinhalten dafür außerdem auch eine Ampelanlage. Die Kosten für diesen Ausbau würden zwischen dem Bund und der Stadt Markdorf aufgeteilt werden. Die Höhe der Kostenanteile könne nach Vorliegen der Planung beziffert werden, heißt es seitens des Landratsamtes.
Ebenfalls voraussichtlich umgebaut werden müssten der bestehende Aldi-Kreisel an der L 207/Gaußstraße und auch der so genannte „Turbo-Kreisel“ bei der Firma Weber an der L 207/Rudolf-Diesel-Straße. Auch an den Umbauten dieser beiden Kreisverkehre müsste sich die Stadt Markdorf beteiligen.
Die Stadt müsste sich an allen Baumaßnahmen beteiligen
Am Aldi-Kreisel sind das Land und die Stadt Baulastträger, am „Turbo-Kreisel“ das Land, der Landkreis und die Stadt. Ob und welche Umbaumaßnahmen nötig sind, darüber entscheidet das Regierungspräsidium (RP) Tübingen, das als zuständige Ausführungsbehörde für Land und Bund agiert.

Was die Stadt abgesehen davon im Falle eines Baus der Südumfahrung ebenfalls noch leisten muss, ist ein städtebauliches Verkehrskonzept für die B-33-Ortsdurchfahrt. Dabei geht es dann auch um die Umsetzung der Forderung von SPD und Grünen im Kreistag, zu prüfen, ob es rechtlich durchsetzbar ist, für die Ortsdurchfahrt ein Lkw-Durchfahrtsverbot zu erlassen.

Einen entsprechenden Antrag der beiden Fraktionen hat die Kreisverwaltung im Frühjahr bereits beantwortet. Danach sei ein Lkw-Durchfahrtverbot mit dem Zusatz „Lieferverkehr frei“ für die Ravensburger Straße denkbar. Ein Durchfahrtverbot würde laut Landratsamt aber nach geltendem Recht nur für jene Lkw gelten, die ihren ersten Beladeort in mehr als 75 Kilometern Luftlinie Entfernung von Markdorf hatten. Das heißt: Grundsätzlich würden auch bei einem Durchfahrtverbot weiterhin Lkw durch die Ortsdurchfahrt rollen. Auch das städtebauliche Verkehrskonzept müsste die Stadt nicht nur erst noch erstellen, sondern auch finanzieren.
Alle Teile der Serie
- Teil 1: Die Historie
- Teil 2: Die Netzfunktion
- Teil 3: Die Verkehrsprognosen
- Teil 4: Die Kostenentwicklung
- Teil 5: Welche weiteren Kosten die Stadt tragen muss
- Teil 6: Die Argumente der Gegner und Befürworter
- Teil 7: Wie geht es weiter?