Terrorsperren bei Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Um dieses Thema ging es im Gemeinderat. Beraten werden sollte über Sicherheitskonzepte für Fasnetveranstaltungen, den Elisabethenmarkt und über Feiern wie das Dixiefest, das Stadtfest und das Markdorf Open-Air. Mit Terrorsperren sind Fahrzeugsperren gemeint, die zentrale Zufahrtswege zu Veranstaltungen für Autos oder Lastwagen blockieren sollen.

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Anschläge bringen Kommunen ins Grübeln

Vor dem Hintergrund der Anschläge und Amokfahrten von Mannheim, Magdeburg und München hatten auch in Baden-Württemberg viele Gemeinden ihre Sicherheitskonzepte deutlich verschärft. Und in etlichen Städten hatten die Rathäuser Veranstaltungen abgesagt, weil die Sicherheitsmaßnahmen sie finanziell, aber auch personell überfordert hätten.

Mit Blick aufs Stadtfest Ende Juni hatte das Ordnungsamt eigentlich die Installation von mobilen Terrorsperren geplant. Diese Maßnahme wollte man in Absprache mit Polizei, Rettungskräften und Feuerwehr ergreifen, so der Hinweis von Ordnungsamtsleiter Jürgen Hess.

Auch das Markdorf Open-Air auf dem Marktplatz benötigt keine außergewöhnlichen Sicherheitsvorkehrungen. Dafür ist es angesichjts der ...
Auch das Markdorf Open-Air auf dem Marktplatz benötigt keine außergewöhnlichen Sicherheitsvorkehrungen. Dafür ist es angesichjts der Publikumszahlen zu klein. Unser Foto zeigt das Konzert von LaBrassBanda im Juni 2024. | Bild: Helga Stützenberger

Beabsichtigt war, zunächst mobile Terrorsperren in einer Nachbargemeinde auszuleihen, die sich solche Vorrichtungen bereits angeschafft hat. Das hätte rund 5000 Euro gekostet. Für den Kauf eigener Terrorsperren veranschlagt das Ordnungsamt das Zehn- bis 20-fache.

Bürgermeister gibt Entwarnung

Wie Bürgermeister Georg Riedmann erklärte, könne man das Thema inzwischen „etwas gelassener betrachten“. Eine konkrete Anschlagsgefahr bestehe für Markdorf nicht, allenfalls eine abstrakte, erklärte Hess. Generell liege es im Ermessensspielraum einer Stadt als der zuständigen Ordnungspolizeibehörde, mit welchen Maßnahmen sie ihre Veranstaltungen absichere beziehungsweise zu welchen Sicherheitsvorkehrungen sie die Veranstalter verpflichte. Sofern aber kein erhöhtes Risiko vorliege, bestehe auch keine Pflicht, zu handeln. Deshalb gebe es weder eine straf- noch eine zivilrechtliche Haftung, weder für die Stadt noch für private Veranstalter, erklärte Hess.

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Anders sehe die Situation dagegen bei Großveranstaltungen aus, wie etwa bei einem Narrentreffen, bei dem viele tausend Besucher in die Stadt kommen. „Wir werden die weitere Entwicklung im Auge behalten“, kündigte Hess an.