Der Ortschaftsrat Riedheim hat am Montagabend dem Antrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses zugestimmt. Das Votum fiel einstimmig aus. Die Räte sind damit der Empfehlung der Markdorfer Verwaltung gefolgt, die inzwischen keine grundsätzlichen Einwände mehr gegen den Bauantrag vorgebracht hat. Dass es in der Vergangenheit durchaus Vorbehalte gegen das Projekt auf Riedheimer Gemarkung gegeben hat, das deutete Raffaela Tress, Sachbearbeiterin im Stadtbauamt, an. Sie erklärte in der Leimbacher Mehrzweckhalle, dass man während zäher Verhandlungen dem Bauherren immerhin ein ganzes Geschoss habe abringen können. Der nämlich war mit erheblich großzügigeren Gebäude-Dimensionen an den Start gegangen, so Tress.
Bauherrn bereits ein Geschoss abgerungen
Die Bauamts-Sachbearbeiterin nahm damit unmittelbar Bezug auf eine Einlassung von Tobias Kreidler. Der CDU-Ortschaftsrat hatte zuvor erklärt, dass er sich überaus schwer tue mit dem Bauvorhaben in Unterleimbach 10. Es trüge wohl kaum zu einer Verschönerung des Ortsbildes bei – ganz im Gegenteil trage es zu einer Entwicklung bei, der er keinesfalls Vorschub leisten möge. Kreidlers Hoffnung war: Neuerliche Gespräche der Baubehörde mit dem Bauherren sollten den zu weiteren Kompromissen bewegen. Eine Hoffnung, die Raffaela Tress freilich sogleich erstickte. Mit dem Hinweis auf das mühsam abgerungene Geschoss, sodass es statt drei nur noch zwei sind, sowie ein ausgebautes Dachgeschoss. „Der Bauwahnsinn geht ja überall weiter“, so die Bauamtssachbearbeiterin. Der sei schließlich auch andernorts zu beobachten – zum Beispiel in Ittendorf, wo ebenfalls „Ritterburgen und Festungsanlagen“ erstellt würden. „Heute werden bis zu 18 Wohneinheiten geplant“, sagte Tress, „wo früher nur eine war.“
Zehn Wohneinheiten sind vorgesehen
Für Unterleimbach 10 sieht der Bauantrag zehn Wohneinheiten vor. Dies auf einer Grundfläche von 30 auf zwölf Meter. Das Satteldach hat eine Neigung von 40 Grad; die Firsthöhe beträgt 11,20 Meter. Nach Westen hin besitzt das Gebäude Terrassen und Balkone. Hinzu kommen eine Tiefgarage mit neun Stellplätzen, weitere sechs oberirdisch gelegene Stellplätze sowie 18 Fahrradstellplätze. Ein Kinderspielplatz sei noch nicht nachgewiesen.
Kinderspielplätze müssen nachgewiesen werden
Eben der, der Platz für spielende Kinder, hatte Ex-Ortschafts- und Ex-Stadtrat Helmut Jetter Sorgen bereitet. Während der Bürger-Frage-Viertelstunde erkundigte sich Jetter, ob die Kinder aus dem neu entstehenden Zehnfamilienhaus denn künftig wohl den Außenbereich des nahen Kindergartens als Spielfläche nutzen müssten. Eine Lösung, die Jetter kaum behagte. Ebenso wie im Hinblick aufs zu erwartende gesteigerte Verkehrsaufkommen in Riedheim verwendete er den Begriff „Chaos“. Wobei die verkehrlichen Probleme womöglich durch einen Kreisel zu lösen wären, so sein Vorschlag ans Bauamt. Tress griff den Punkt Kinderspielplätze auf. Die seien ab drei Wohneinheiten nachzuweisen, jedoch nicht unbedingt auf dem betreffenden Grundstück. Sie versicherte, dass das Baurechtsamt die Kinderspielplatzfrage im Auge habe – und noch prüfen werde. Mit Bezug auf Nachfragen von Diana Bartosz (Umweltgruppe) und Julia Boßhart (Freie Wähler) versicherte Raffaela Tress, „dass der Bauherr aus seiner Nachweispflicht kaum rauskommen wird“.