Christiane Keutner

Die wesentlichen Grundzüge des Entwurfs „Bebauungsplan Torkelhalden“ für Riedheim stellte Andreas Eppinger vom Planungsbüro Sieber in der Mehrzweckhalle Leimbach Ortschaftsrat und Zuhörern vor. Zwölf Häuser sollen auf den Flächen nordöstlich der Straße Torkelhalden sowie zwischen Hochkreuzweg und Torkelhalden auf 1,2 Hektar entstehen. Nach vielen Vorberatungen hatten sich Gemeinde- und Ortschaftsrat mehrheitlich für eine Variante entschieden. Sie sieht ein allgemeines Wohngebiet mit sogenannten Kettenhäusern vor. Das sind gleichartig gestaltete Häuser, die eine geschlossene Reihung bilden und wirken im Vergleich zu Reihenhäusern wesentlich aufgelockerter.

Bebauung mit Kettenhäusern

Zwischen Einzelhäusern nördlich und südlich sind je drei Kettenhäuser vorgesehen. Ein Gebäude am Hochkreuzweg darf drei Wohneinheiten haben. Das freistehende Einzelhaus und die Kettenhäuser dürfen zweigeschossig mit ausbaubaren Dachgeschossen und zwei Wohneinheiten sein. Sie haben eine Wohnfläche von je 140 Quadratmetern, die südlich angelegten Garagen sind mit den Häusern verbunden. Satteldächer mit 35 Grad sollen für ein gleichmäßiges Erscheinungsbild sorgen. Die maximale Wandhöhe liegt bei 6,50, die Firsthöhe bei 9,50 Metern.

Die Fläche zwischen dem bebauten Bereich von Riedheim und der Kreisstraße K 7742 aus anderer Perspektive.
Die Fläche zwischen dem bebauten Bereich von Riedheim und der Kreisstraße K 7742 aus anderer Perspektive. | Bild: Christiane Keutner

Fünf Meter hoher Lärmschutz zur Kreisstraße

Eine fünf Meter hohe Wall-/Wand-Kombination zur Kreisstraße K 7742 hin soll Lärm abschirmen und verbessere die derzeitige Situation, der Ausbau der Straße Torkelhalden mit Verschwenkungen zum Ausbremsen der Fahrzeuge sei notwendig für die Erschließung fast aller Baugrundstücke. Hier entstehen entlang der Fahrbahn einige öffentliche Stellplätze. Am südlichen Ende sind eine Wendeanlage und ein Spielplatz vorgesehen.

Anwohnerkritik an Straßenbreite

An der Straßenbreite mit dem Standardmaß von 6,30 Metern stört sich ein Anlieger. Seinem Wunsch von 3,50 Metern kann wegen der Bauvorschriften nicht entsprochen werden. Ortsvorsteher Bernd Brielmayer verwies auch auf Durchfahrtsmöglichkeit von Feuerwehr und Müllabfuhr. Der Anlieger kann jedoch im nächsten Verfahrensschritt eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Sie werde abgewägt und er bekomme eine Antwort, wurde ihm versichert.

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Reine Schottergärten sind nicht erlaubt

Die an der Böschung des Hochkreuzwegs gefundenen Zauneidechsen wurden 2019 umgesiedelt, weitere werden aktuell in ein Ersatzhabitat gebracht. Reine Schottergärten, so Planer Eppinger, seien nicht zulässig, es müsse eine Begrünung von mindestens 20 Prozent vorgenommen werden. Rückwärtig der Häuser ist außerdem ein Grünstreifen zur Kreisstraße hin vorgesehen. Obwohl einige Räte im Ortschaftsrat eine Einzelbebauung favorisiert hatten, entsprach das Gremium dem Wunsch des Gemeinderates und empfahl einstimmig den Entwurf. Er wird einen Monat ausgelegt, dann erneut im Gremium behandelt und beschlossen. Der Gemeinderat folgte am Dienstagabend der Empfehlung des Ortschaftsrates und gab grünes Licht.