Dass nach der Fasnet eine Phase des Fastens beginnt, ist allgemein bekannt. Dass das vorösterliche Fasten einst vor allem die körperliche Seite einer inneren Einkehr war, in der Umkehr, Buße und Vorbereitung im Vordergrund standen, ist inzwischen beinahe so wenigen bewusst wie die Bedeutung der Silbe „Kar“ in Karfreitag. Sie bedeutete in früheren Sprachformen so viel wie Kummer, Sorge, Trauer. Christen erinnert der Karfreitag daran, dass Gottes Sohn gestorben ist.
Die Ruhe an „stillen Tagen“
Dieser Tod und die Auferstehung an Ostern stehen im Zentrum ihres Glaubens. Dementsprechend haben die Tage vor dem Osterfest einen ganz besonderen Stellenwert. Weshalb die Karwoche auch als Heilige Woche bezeichnet wird. Freilich zählt nur der Karfreitag zu den gesetzlichen Feiertagen – ebenso wie der Ostermontag. In Baden-Württemberg – wie in einigen weiteren Bundesländern auch – gilt er als sogenannter „stiller Tag“, an dem bestimmte Einschränkungen gelten. Bereits im März hat die Stadt Markdorf eine Liste mit den „besonders geschützten Sonn- und Feiertagen in den Monaten April bis Juni 2025“ veröffentlicht. Darin wird unter anderem aufgeführt, was am Karfreitag untersagt ist, aber auch an Gründonnerstag, sowie am Karsamstag und Ostersonntag.
Am gesamten Karfreitag – von 0 bis 24 Uhr – gilt ein Verbot öffentlicher Tanzunterhaltungen. Verboten ist indes auch das Tanzen in geschlossener Gesellschaft, sofern es in Wirtschaftsräumen stattfindet. Das Tanzverbot gilt schon am Gründonnerstag – jedoch erst ab 18 Uhr. Es gilt auch am Karsamstag – da indes nur bis 20 Uhr. In Räumen „mit Schank- und Speisebetrieb“, also in Gaststätten sind am Karfreitag überhaupt öffentliche Veranstaltungen untersagt. Es sei denn, sie dienen der „Würdigung des Feiertags“ oder verfolgen höhere Zwecke im „Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung“. Noch Weiteres ist am Karfreitag untersagt: öffentliche Sportveranstaltungen und der Betrieb von Spielautomaten – in Spielhallen ebenso wie in Gaststätten.
Kaum Beschwerden in Markdorf
„Insgesamt haben wir nur sehr wenige Probleme“, erklärt Jürgen Hess, Leiter des Markdorfer Ordnungsamts, mit Blick auf die Feiertagsgesetze. „Übers Jahr kommen vielleicht zwei, drei Beschwerden“, so der Ordnungsamtsleiter weiter. Sie beziehen sich auf sonntäglichen Lärm – etwa bei der Gartenarbeit. Und in puncto stille Tage wie Karfreitag oder den Totengedenktag seien die Vereine gut informiert. Teils aus langjähriger eigener Erfahrung, teils durch kurzfristige Informationen durch ihre Verbände.