Meersburg – Der Gemeinderat hat den Beschluss über den Hebesatz zur Grundsteuerreform vertagt. Grund dafür ist eine Überprüfung, ob die Steuer, die für 877 Grundstücke steigen würde, auf höchstens das Dreifache gedeckelt werden könnte. Boris Mattes (SPD) hatte angesprochen, er erwäge, einen dahin gehenden Antrag zu stellen. Wegen der unsicheren Rechtslage solle erst in der nächsten Gemeinderatssitzung entschieden werden.

Die Kämmerin Heike Sonntag hatte zuvor die Zahlen vorgestellt. Das Grundsteueraufkommen der Stadt sei 2024 bei rund 1,4¦Millionen Euro gewesen. Für 2025 werde mit einer Messbetragssumme von rund 940.000¦Euro kalkuliert, woraus sich ein Hebesatz von 150 vom Hundert ergebe. Da durch das baden-württembergische Bodenwertmodell allein die Grundstücksgröße, nicht aber das darauf stehende Gebäude bewertet werde, ergäben sich Verschiebungen. Sonntag erklärte, etwa 76¦Prozent der Bürger müssten weniger bezahlen. Die übrigen 24¦Prozent, also etwa 877¦Eigentümer, müssten mehr zahlen. Der größere Teil davon müsste mit dem Zwei- bis Fünffachen der bisherigen Grundsteuer rechnen. Bei etwa 97¦Objekten steige diese bis zur zehnfachen Höhe und für 99¦Objekte müsste mehr als das Zehnfache der bisherigen Grundsteuer bezahlt werden. Sonntag erklärte dazu, dass 95¦Prozent der Eigentümer unter 1000¦Euro im Jahr blieben und nur ein kleiner Teil mehr zahlen müsse, 39¦Objekte seien künftig bei über 5000¦Euro.

Georg Dreher (CDU) bemängelte die Ungerechtigkeit bei der Bewertung nach Grundstücksgrößen. Für ein großes Grundstück mit kleinem Haus im Hinterland müsse mehr bezahlt werden als für ein mehrstöckiges Haus auf kleinem Grundstück am See. Sonntag antwortete, dass dies vom Gesetzgeber gewollt werde. Boris Mattes (SPD) monierte, dass die Stadt genau dies aber nicht wolle. „Das fördert den Geschosswohnbau und die intensive Nachverdichtung.“ Weiter erklärte er, dass er eine fünf- bis zehnfache Steigerung der Grundsteuer nicht mittragen könne. „Die Steuern müssen auskömmlich sein, sie dürfen aber auch darunter sein“, meinte er. Deswegen wolle er eine Kappungsgrenze, um die Ausreißer nach oben zu verhindern. Eine Deckelung auf die dreifache Höhe sehe er als angemessen und stellte einen dahin gehenden Antrag zur Diskussion. „Spielen wir doch den Vorreiter“, sagte er provokant, „und schauen, ob das einer Überprüfung standhält.“

Markus Waibel (FWV) sah dies ähnlich. Eine gewisse Verdichtung sei gewollt, aber auch der Flächennutzungsplan gebe das nicht her. Er schloss sich Mattes‘ Vorschlag an: „Probieren wir, nach oben zu deckeln, wir werden es nicht dürfen, aber wir können es probieren.“ Eine Idee, die auch Georg Dreher gefiel. Auch er meinte, dass das Finanzamt dies wahrscheinlich nicht zulasse, aber: „Wir können ein Signal setzen, dass wir uns für unsere Bürger einsetzen.“

Die Kämmerin intervenierte, dass der Gemeinderat auch den Haushalt berücksichtigen und an die Stadt denken müsse. „Wenn das Gericht entscheidet, dass wir Unrecht haben, haben wir keine Rechtsgrundlage mehr, Grundsteuer zu erheben“, gab sie zu bedenken. Christine Ludwig (Grüne) sagte, es sei schwierig, sich über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinwegzusetzen. Sonntag korrigierte, dass das Gericht die alte Grundsteuerregelung als verfassungswidrig eingestuft habe, aber nicht das Landesmodell. Dennoch seien Modelle zur Zweitwohnungssteuer mit unterschiedlichen Sätzen als verfassungswidrig eingestuft worden, sodass sie hier auch keine Chance sehe. Peter Köstlinger (CDU) gab Mattes in der Theorie recht, war aber in der Praxis bei den Argumenten der Kämmerin: Man dürfe keinen Fehler machen und dadurch einen Verlust im Haushalt haben. Mattes begrüßte den Kompromiss, die Sachlage nochmals tiefer zu prüfen. Das Thema solle durch die Verwaltung erneut aufbereitet werden. „Über wie viel Geld reden wir eigentlich?“, wollte er wissen. Peter Krause (Umbo) setzte nach: „Es würde helfen zu wissen, wie es vorher war und wie es jetzt aussieht.“ Sonntag entgegnete, dass sie nicht für jedes Grundstück jeden Zahlensatz ausrechnen könne, sagte aber zu, die rechtlichen Grundlagen für eine mögliche Deckelung zu prüfen. Bürgermeister Robert Scherer vertagte die Entscheidung, meinte aber, dass es angesichts der landesweit vielen Klagen gegen die Grundsteuer bis zur nächsten Sitzung keine verlässliche Aussage geben werde.