Für Bürgermeister Henrik Wengert ist das Brauerei-Gebäude von 1841 ein prägendes Gebäude. „Es wäre schön, wenn es reaktiviert würde“, sagte er in der Sitzung des Gemeinderats. Der Gemeinderat diskutierte über eine Bauvoranfrage auf Sanierung. Laut Sitzungsvorlage sieht diese einen Teilabriss sowie den Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage vor. Das Landesdenkmalamt lehnt diese Pläne jedoch ab. Es handle sich beim Owinger Brauhaus um ein schützenswertes Gebäudeensemble.

Erhalten Ja, aber nicht so

Dass Kühlschiff und Eisturm der Brauanlage abgebrochen werden, kann sich die Verwaltung laut Sitzungsvorlage vorstellen. Der Gemeinderat sieht den Mehrwert in einer denkmalgerechten Sanierung des Hauptgebäudes. „Es wäre eine Wiederbelebung“, sagte Bauamtsleiter Bernhard Widenhorn. Inhalt der Voranfrage sei, ob Freistellung rund um die Gaststätte überhaupt angedacht werden kann. Die Schuppen, die 2015 in Brand gerieten, sollen komplett entfernt werden. Im hinteren Bereich sollen Wohnungen mit einer Tiefgarage entstehen. Bis auf den Eisturm würde man laut Widenhorn die rückwärtigen Bauten kaum wahrnehmen.

Nach den Plänen der Bauvoranfrage sollen die abgebrannten Schuppen abgerissen werden.
Nach den Plänen der Bauvoranfrage sollen die abgebrannten Schuppen abgerissen werden. | Bild: Maike Stork

„Wenn es jetzt nicht renoviert wird, stirbt es“

Gemeinderat Markus Veit hat dazu eine klare Haltung. „Wenn es jetzt nicht renoviert wird, stirbt es“, sagte er. Allerdings konnte der Gemeinderat nur ein Einvernehmen gegenüber dem Vorhaben signalisieren. Aufs Landesdenkmalamt müsse der Antragsteller selbst zugehen. Wer das ist, kam in der Sitzung nicht zur Sprache. Mit Blick auf die Ausgangssituation stellte Markus Veit die Frage: „Wie bekommt man das Denkmalamt dazu bewegt?“ Worauf Bürgermeister Wengert lakonisch entgegnete: „Das ist die Gretchenfrage.“

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Das Denkmalamt erklärte auf Nachfrage: „In der Landesdenkmalpflege gilt der Grundsatz, dass dem Erhalt und der fachgerechten Reparatur der überlieferten denkmalwerten Substanz prinzipiell Vorrang vor einer Erneuerung eingeräumt wird.“ Da sich das Brauhaus in Privatbesitz befinde, könne die Behörde nicht auf die konkrete Begründung eingehen. Die Eigentümer der Anlage wollten sich zum jetzigen Stand des Bauvorhabens noch nicht äußern.