Erneut kursieren dieser Tage eigenartige Flyer in Salem – die bereits im Februar im Umlauf waren. Eine Leserin aus Mimmenhausen fand einen solchen Flyer vergangene Woche nun zum zweiten Mal in ihrem Briefkasten und wandte sich wegen der aus ihrer Sicht „besorgniserregenden“ Wurfsendung an den SÜDKURIER.

Auf dem Zettel wird auf den sogenannten „Ewigen Bund“ hingewiesen, den Zusammenschluss von 25 deutschen Einzelstaaten zum historischen Deutschen Reich. Außerdem ist ein Bild des Markgrafen Max von Baden zu sehen. Wie eine Nachfrage beim Polizeipräsidium Ravensburg bereits im Februar ergab, sprechen die Inhalte auf dem Papier dafür, dass es sich bei den Machern um Reichsbürger handelt.

„Die Flyer des ‚Vaterländischen Hilfsdienstes‘ treten in unregelmäßigen Abständen immer mal wieder auf, nicht nur hier bei uns, sondern in mehreren Regionen im Bundesgebiet“, erklärt Polizeisprecher Oliver Weißflog auf eine erneute Anfrage des SÜDKURIER. Der Polizei seien beispielsweise aus anderen Zuständigkeitsbereichen auch Flyer bekannt, bei denen die Häuser Württemberg, Hohenzollern und Bayern betroffen waren.

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Flyer sind ohne Impressum unzulässig

„Die Flyer sind öffentlich abrufbar auf der Internetseite des Vaterländischen Hilfsdienstes und können quasi von Jedermann heruntergeladen, ausgedruckt und verteilt werden“, so Weißflog weiter. Da auf den Flyern, die in Salem verteilt wurden, kein Impressum angegeben ist, sind sie nach Angaben des Polizeisprechers unzulässig – ebenso wie die dazugehörige öffentliche Internetseite der Vereinigung, auf der die Zettel einsehbar sind.

Oliver Weißflog, Pressesprecher Polizeipräsidium Ravensburg: „Das Verbreiten von Bildnissen ohne vorherige Einwilligung des ...
Oliver Weißflog, Pressesprecher Polizeipräsidium Ravensburg: „Das Verbreiten von Bildnissen ohne vorherige Einwilligung des Abgebildeten ist gemäß § 33 Kunsturhebergesetz strafbar.“ | Bild: Polizeipräsidium Ravensburg

Ein weiteres Problem: Der Flyer zeigt ein Foto des Markgrafen Max von Baden. „Das Verbreiten oder öffentlich zur Schau stellen von Bildnissen ohne vorherige Einwilligung des Abgebildeten ist gemäß Paragraf 33 Kunsturhebergesetz strafbar“, betont der Polizeisprecher. In der Regel liege eine solche Einwilligung nicht vor, sodass bei Vorliegen eines Strafantrages eine Anzeige gefertigt beziehungsweise ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Haus Baden distanziert sich von „reichsbürgerlichen Aktivitäten“

Dass auch im Salemer Fall keine Einwilligung vorliegt, bestätigt das Haus Baden.
„Die in den Flyern gelisteten Webseiten stehen in keiner Verbindung mit dem Haus Baden. Ebenso sind weder die Verwendung eines Fotos des Markgrafen noch das Luftbild seines Wohnsitzes autorisiert“, heißt es in einer Stellungnahme. „Es bleibt dabei: Das Haus distanziert sich prinzipiell und scharf von den in den Flyern propagierten reichsbürgerlichen Aktivitäten.“

Aktuell stehe die Markgräfliche Badische Verwaltung bereits in engem Kontakt und Austausch mit der Polizei beziehungsweise dem Staatsschutz. Neben einer Strafverfolgung – die dann beginnt, wenn ein Strafantrag vorliegt – ermittelt die Polizei laut Pressesprecher Oliver Weißflog „in jedem Fall zur Urheberschaft derartiger Flyeraktionen, sofern entsprechende Ermittlungsansätze vorliegen“.

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