Warum betrunkene Freizeitkapitäne auch den Autoführerschein verlieren können
Ein Segler rammt in Meersburg die Hafenmauer, in Konstanz stoppt ihn die Wasserschutzpolizei. Fast 2,0 Promille sind in seinem Blut. Vor Gericht ist umstritten, ob so jemand auch den Autoführerschein verlieren soll.
Bier, Boot und Bodensee: Welche Regeln gelten für die Freizeitkapitäne?
| Bild: Lukas Ondreka
Die Dunkelziffer an betrunkenen Bootsführern ist hoch. Davon müsse man ausgehen, befürchtet Markus Precht, Polizeibeamter in der Führungsgruppe der Wasserschutzpolizei (Wapo) Überlingen. „Man kann davon ausgehen, dass sich die Leute analog zum Straßenverkehr auch auf dem Bodensee verhalten, nur sind für uns die Kontrollmöglichkeiten eingeschränkter.“
Auf dem baden-württembergischen Teil des Bodensees seien in diesem Jahr bislang etwa sechs betrunkene Bootsführer erwischt worden. In den meisten Fällen fielen sie durch ihre Fahrweise auf, berichtet Precht. So wurden zum Beispiel Abstandslinien zum Strandbad missachtet, was Passanten auf den Plan rief, die wiederum die Wapo alarmierten.
„Er wirkte orientierungslos und wankte stark.“
Aus dem Polizeibericht
Mit einem extremen Fall von Trunkenheit im Schiffsverkehr hatte die Wasserschutzpolizei am Samstag, 6. August, zu tun. Ein 64-jähriger Segelbootfahrer rammte in Meersburg die Hafenmauer, setze über in Richtung Konstanzer Trichter, wurde dort von der Wapo abgefangen und in den Hafen Konstanz geschleppt. Eine Blutprobe ergab laut Polizei einen Wert von fast 2,0 Promille. Die Wapo berichtete: „Er wirkte orientierungslos und wankte stark.“
Den Mann erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Schiffsverkehr. Doch was bedeutet das konkret? Mit was müssen Bootsführer generell rechnen, wenn sie betrunken auf dem See erwischt werden? Darf man denn überhaupt Alkohol trinken?
Zurück zum betrunkenen Bootsführer von Meersburg. Er fuhr unter Schweizer Flagge. Ein Strafverfahren gegen ihn wird tatortsbezogen geführt, zuständig wäre also das Amtsgericht Überlingen. Weitere Sanktionen könnten bei der Schweizer Behörden angeregt werden.