Der Angeklagte muss sich wegen Drohung in zwei Fällen vor dem Amtsgericht in Überlingen verantworten. Es handelt sich dabei um einen 39-Jährigen aus dem Bodenseekreis, das Opfer war sein früherer Mitarbeiter.
Der Angeklagte soll im Januar dieses Jahres, seinen ehemaligen Mitarbeiter via WhatsApp bedroht haben. „Halt einfach deine Backen, sonst komme ich zu dir und klatsch dir eine“, schrieb der Beschuldigte in dieser Nachricht an sein vermeintliches Opfer.
Hintergrund ist eine weitere Auseinandersetzung zwischen Chef und Mitarbeiter, denn der Angeklagte hatte das Arbeitsverhältnis mit dem Mann fristlos beendet. Der Angeklagte hatte das Opfer zuvor beschuldigt, unrechtmäßig Geld aus der Kasse der Tankstelle gestohlen zu haben, worauf er ihm kündigte und ihm ein Hausverbot erteilte. Von einer Anzeige wegen Diebstahls sah der Angeklagte damals ab, verlangte aber die Rückzahlung des Geldes.
Vor Gericht ist der Angeklagte reumütig
Der Gekündigte wollte sich dennoch sein letztes Gehalt und eine schriftliche Kündigung persönlich an der Tankstelle abholen, trotz Hausverbot. So kam es zu einer Eskalation zwischen beiden, bei welcher von Seiten des Angeklagten die Drohung „Geh raus, sonst brech ich dir was“ gefallen sein soll. Handgreiflich wurde er jedoch nicht.
Auf die Frage des Staatsanwaltes, ob der Angeklagte je ein Aggressionstraining abgelegt hätte, zeigt der Täter sich sichtlich reuig. „Ja, ich weiß ja selber, dass ich da ein Problem habe, aber ich koche einfach immer so schnell auf und im Nachhinein tut es mir dann immer leid. Aber gewalttätig bin ich nicht“, sagt er vor Gericht. Auch auf die Vorwürfe zeigt er sich einsichtig. Ja, er hätte es getan und es täte ihm leid, dies habe er auch dem Opfer schon gesagt. Zwischen den beiden wäre jedoch alles wieder geklärt und sie würden sich heute auch wieder gelegentlich sehen. Dies bestätigt auch der Ex-Angestellte, welcher als Zeuge aussagt. Er habe auch kein Interesse daran, dass sein ehemaliger Vorgesetzte hart bestraft werde. Vor Gericht wirkt es so, als hätten beide mit den Vorfällen abgeschlossen.
39-Jähriger tickt immer wieder aus
Problematisch sind allerdings seine Vorstrafen, die aus dem Register vorgelesen wurden. Der Angeklagte wurde bereits im vergangenen Jahr wegen Drohungen an seine Ex-Freundin verurteilt und auf Bewährung ausgesetzt. Die aktuelle Tat wurde außerdem nur drei Wochen, nach der Erstverurteilung begangen. „Sie haben da eine rasche Rückfallgeschwindigkeit“, merkt der Staatsanwalt an. Auch früher sei er schon auffällig gewesen. „Dennoch“, sagt der Richter, „haben Sie sich jetzt hier und heute sehr einsichtig gezeigt und sich auch entschuldigt. Außerdem waren auch die Rahmenbedingungen nicht ganz so vorteilhaft.“
Richter ist milde und gewährt noch eine letzte Chance
Die Drohungen seien zudem nicht ganz schwerwiegend gewesen. „Die Frage ist deswegen, ob wir ihm wirklich die Zukunft verbauen wollen“, merkt der Staatsanwalt an. Auch der Richter ist sich unschlüssig, denn die Aktenlage, spreche eigentlich für eine Haftstrafe ohne Bewährung. Dennoch lässt der Richter noch einmal Gnade walten. „Ich gebe ihnen jetzt noch einmal auf Bewährung, dies ist jedoch ihre letzte Chance“, wandte er sich an den Angeklagten. Das Urteil lautet: vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine Geldstrafe über 1500 Euro und ein Anti-Aggressionstraining.
Sollte er sich noch einmal etwas zuschulden kommen lassen sollen, so würde die Bewährung widerrufen werden. Für den Richter ist außerdem das Aggressionstraining das Wichtigste. „Das hätte eigentlich schon viel früher passieren müssen.“ Der Täter stimmt den Auflagen zu und entschuldigt sich noch einmal. Dies sei seine letzte Möglichkeit, sein Leben zu ändern, er habe aber noch Hoffnung, sagt der Richter.