Zwischen 2016 und 2019 meldete ein 38-jähriger Unternehmer aus dem Bodenseekreis dutzende seiner Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß bei den Behörden an. Zudem soll der Mann die Sozialversicherungsbeiträge nicht richtig angegeben – beziehungsweise gar nicht an die Behörden abgeführt – haben. Für 45 nachgewiesene Fälle musste sich der Mann nun vor dem Amtsgericht Überlingen verantworten.

Bei der Verlesung der Anklageschrift stellte sich heraus, dass die falschen Angaben allein bei den Krankenkassen einen Schaden von rund 6000 Euro verursacht hatten. Diese muss der Mann innerhalb von zwei Jahren zurückzahlen, wie das Gericht entschied – in 90 Tagessätzen zu je 65 Euro.

Was muss der Arbeitgeber abführen?

Als Unternehmer ist der Angeklagte dazu verpflichtet, die sogenannten Lohnnebenkosten für seine Angestellten abzuführen. Das sind die Ausgaben eines Arbeitgebers, die – zusätzlich zum Lohn der Mitarbeiter – für die Sozialversicherungen anfallen. Diese Abgaben werden nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber direkt an die Versicherungsunternehmen abgeführt. Den Großteil der Lohnnebenkosten in Deutschland nehmen Sozialversicherungsbeiträge ein. Dazu zählen beispielsweise die Kranken-, Renten, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.

Das könnte Sie auch interessieren

Richter verurteilt zu zwei Jahren auf Bewährung

Auf den gleichen Zeitraum, also zwei Jahre, beläuft sich auch die vom Richter festgelegte Bewährungszeit des 38-Jährigen. „Zu Ihren Gunsten muss man sagen, dass Sie sich noch nie davor etwas zuschulden haben kommen lassen“, sagt der Richter. Außerdem zeige sich der Mann vor Gericht einsichtig. „Dennoch“, fährt er fort, „ging die ganze Sache zwei Jahre lang, da kann man fast schon von einer Veruntreuung im gewerblichen Sinne sprechen.“ Und der Richter fügt an: „Es hat auch bei den Zollbeamten für einen erheblichen Ermittlungsaufwand gesorgt.“ So sind sich alle im Raum einig, dass die verhängte Strafe angemessen ist.