Ein erbitterter Streit wird verbal im Gemeinderat und gedruckt im Überlinger Amtsblatt ausgetragen, in dem sich die Räte von der BÜB+ und der SPD auch schon einmal als Populisten beschimpfen. „Der Weiher ist nur ein neuer Auslöser, für einen ganz alten Streit, der schon in die letzte Legislatur ab 2015 zurückreicht. „Diese ständigen Provokationen und persönlichen Anschuldigungen seitens der BÜB+, und vor allem von Herrn Biniossek damals noch Stadtrat der Linken, bis hin zur Androhung von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Gemeinderäte sind absolut unnötig“, sagt dazu Ulf Janicke, der Pressesprecher der LBU, die Grünen.

Die stärkste Fraktion am Überlinger Ratstisch hatte sich bis jetzt aus dem Streit herausgehalten, und bezieht hier Stellung. „Persönliche Diffamierungen im Hallo Ü, immerhin dem Amtsblatt der Stadt und nicht etwa Facebook, halten wir für den völlig falschen Weg, um im Gemeinderat konstruktiv zu arbeiten“, sagt Marga Lenski, die Fraktionssprecherin von LBU/Die Grünen, und ergänzt: „Was geben wir unseren jungen Gemeinderäten und dem Jugendgemeinderat denn damit für ein Beispiel?“. Man habe nichts gegen einen sachlichen Streit, auch in der eigenen Fraktion, aber das müsste doch fair bleiben, sagt Janicke.
Debatte um das alte Kraftwerk sieht Lenski für beendet
Was also ist jetzt der konkrete Anlass des großen Streits? Zur Erinnerung: Der Verein Bürgerenergie hätte das alte Kraftwerk gerne neu belebt, um so alternativen Strom aus Wasserkraft für die Stadt zu gewinnen. Der 16-köpfige Aufsichtsrat des Stadtwerks am See (SW-See), nebst Vorsitzenden, Stellvertreter und Kämmerer, hatte jedoch beschlossen, die vorhandenen Rohrleitungen vom Weiher zur Turbine zu verfüllen, und das Wasserkraftwerk damit de facto stillgelegt. Drei Überlinger Gemeinderäte sind mit Sitz und Stimme im Aufsichtsrat des Stadtwerk am See vertreten: Lothar Thum (Freie Wähler), Günter Hornstein (CDU), und Walter Sorms (LBU/Die Grünen). Sie sprachen sich alle für eine Verfüllung der Rohrdruckleitung aus. „Wir wollen nicht, dass Räte gegen ihre Überzeugung stimmen“, erklärt Janicke. Und seine Fraktionskollegin Marga Lenski meinte: „Für uns ist das Thema num ums Eck.“

Wieder auf den Ratstisch zurück brachte es Stadtrat Biniossek von der BÜB+ Er will nicht einsehen, dass die Verfahrensweise der Stadtverwaltung richtig sein könnte, den Gemeinderat nicht in die Entscheidung über die Verfüllung der Rohrleitung, miteinzubeziehen. Marga Lenski: „Selbst, wenn wir nochmal darüber gemeinsam abstimmen würden, hätte sich unsere Haltung dennoch nicht geändert. Also, was soll der ganze Zank und Streit jetzt eigentlich, fragt sich die Stadträtin. Zankapfel ist mittlerweile vor allem die Höhe der Kosten für eine juristische Beratung, die Oberbürgermeister Zeitler zu diesem Zwecke eingeholt hat. Sie belaufen sich auf 11.255 Euro. In der Entscheidung, juristischen Rat einzuholen pflichtet Lenski dem Oberbürgermeister bei, und erklärt, dass käme ja nicht täglich vor. Um endlich diese endlosen Debatten zu beenden, hätte der OB wohl mit der Bewertung durch die Anwälte einen Schlussstrich ziehen wollen, vermutet Lenski.

Überlinger Rechtsanwälte stimmen Biniossek zu
Unterstützung für sein Kontra dazu erhält aber auch Biniossek, und zwar von den Überlinger Rechtsanwälten Thomas Blaser, in einem Leserbrief im Südkurier, und Hermann Josef Faupel. Blaser nennt die Höhe der Anwaltskosten ein „Armutszeugnis der Verwaltung“. Sein Kollege Faupel formuliert: „Oberbürgermeister Zeitler hat für eine juristische Empfehlung den stolzen Betrag von 11 255 Euro ausgegeben, ohne dafür vom Gemeinderat gerügt worden zu sein“. Oberbürgermeister Jan Zeitler hatte die Kanzlei „CMS Hasche Sigle“ damit beauftragt, eine Bewertung über die Zuständigkeiten des Gemeinderats in dieser Angelegenheit vorzunehmen. Die Kanzlei kam zu dem abschließenden Ergebnis, dass der Gemeinderat in dieser Sache nicht zuständig ist. Dem schließt sich auch der Gemeindetag an, dieser attestierte der Stadtverwaltung „somit vollständig richtig zu agieren“, wie die Stadtverwaltung im „Hallo Ü“ durch einen langen Abdruck der jeweiligen Auskünfte dem Bürger zur Kenntnis brachte.

Fachanwaltsbüro bestätigt die Haltung von OB und der Verwaltung
Der Empfehlung der Anwälte, etwaige Beschlussanträge der BÜB+ mit Blick auf die Unzuständigkeit des Gemeinderats zurückzuweisen, möchte Roland Biniossek nicht folgen. Mit Blick auf die abschließende Bewertung der Anwälte und auf die Höhe der Anwaltskosten sagt Biniossek: „Der Gemeinderat hätte sein Weisungsrecht an seinen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SW-See geltend machen, und einen Beschluss fassen können. OB Zeitler stellt sich auf den Standpunkt, der Gemeinderat habe dieses Weisungsrecht nicht, und die Geschäftsführung des Stadtwerks am See könne selbst entscheiden. Damit wird behauptet, nicht der Eigentümer des Stadtwerks habe das letzte Wort, sondern ein angestellter Geschäftsführer“. Eine abenteuerliche Vorstellung, die rechtlich unhaltbar sei, und den Steuerzahler 11 255 Euro gekostet hätte, bilanziert Biniossek.