Mehrfach vorbestraft, ist ein Mann zwei Jahre vor der Verhandlung geflohen. Nun musste er sich am Amtsgericht Überlingen verantworten. Unter anderem häusliche Gewalt, Drogenmissbrauch und Geschwindigkeitsübertretungen lauten die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-Jährigen sieben Straftaten vor, die er über die Jahre 2021 und 2022 begangen haben soll. Doch aus Angst vor Bestrafung soll der Angeklagte Deutschland verlassen und sich im Ausland niedergelassen haben.
Getrennt von Familie und Heimatland, baute er sich dort ein Unternehmen auf und blieb für zwei Jahre. Doch dann soll er einen Entschluss gefasst haben: Er wollte den Drogen fernbleiben, die ein großes Problem in seinem Leben waren, und „reinen Tisch“ machen. Er war bereits auf dem Weg nach Deutschland, um sich zu stellen, als er von Interpol gefasst wurde. Nun beginnt die Verhandlung.
Keine günstige Sozialprognose
Besonders schwer wiegt für die Staatsanwaltschaft an diesem Verhandlungstag, dass der Angeklagte bereits 23 Einträge im Strafregister und gar eine Gefängnisstrafe abgesessen hatte. Einige seiner Taten habe er zudem während einer Bewährungszeit begangen. „Ich kann hier wirklich keine günstige Sozialprognose erkennen“, gibt die Staatsanwältin an.
Der Verteidiger des Mannes versucht hingegen, die freiwillige Rückkehr seines Mandanten und dessen Bemühungen um ein drogenfreies Leben als mildernde Umstände darzustellen. Und dennoch schließt sich der Richter der Staatsanwältin an: „Mit einer Geldstrafe kommt man da einfach nicht an Sie ran, das reicht nicht“, ist der Richter überzeugt.
Streit eskaliert
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, hatte der 38-Jährige während eines Streits mit seiner Frau wutentbrannt den Notruf gewählt und den Beamten am Telefon beleidigt. Der Richter mahnt an, dass der Missbrauch einer Notrufnummer eine schwerwiegende Straftat darstelle, da dies im Ernstfall Menschenleben gefährden könne.
Im März 2022 soll es dann erneut eskaliert sein. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte die Wohnungstür seiner Frau eingetreten und dabei großen Schaden abgerichtet haben. In der Wohnung soll er seine Frau ins Gesicht geschlagen und gewürgt haben. Der Mann bestreitet dies vor Gericht – Beweisfotos und die Aussage einer Zeugin bestätigten den Vorwurf hingegen.
Die Zeugin gibt an, dass sie an dem Abend laute Schreie sowie ein Klatschgeräusch vernommen hatte. Als sie in das Haus des Ehepaars eintrat, um nach dem Rechten zu sehen, fand sie die Frau weinend im Badezimmer. „In unserer Ehe ist viel passiert, es gab viele Aufs und Abs“, erklärt der Angeklagte daraufhin. Es eskaliere immer wieder und beide seien in der Vergangenheit schon handgreiflich geworden, so der 38-Jährige.
Auch zwei Verkehrsdelikte aus dem Jahr 2021 werden dem 38-Jährigen zur Last gelegt: ohne Führerschein unterwegs gewesen zu sein und darüber hinaus die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten zu haben. Außerdem soll der Mann nicht nur die Notrufnummer missbraucht haben, sondern im Gespräch sogar einen Polizisten beleidigt haben.
Am Ende kommt die Einsicht
Gegen Ende der Verhandlung zeigte der Angeklagte Einsicht: „Es tut mir leid. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht an meine Kinder denke, wo es mir nicht leidtut, dass ich ein schlechter Vater und schlechter Ehemann war. Dieses Teufelszeug, das mich dazu getrieben hat, fasse ich nie mehr an.“
Der Richter verhängt schließlich eine Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Trotz der vorgebrachten Argumente des Verteidigers sieht er keine Grundlage für eine mildere Strafe. „Ein paar Monate konnte ich verkürzen, aber mehr kann ich leider nicht für Sie tun“, erklärt der Richter dem 38-Jährigen und beendet die Verhandlung.