Es muss viel richtig laufen, damit eine Gerichtsverhandlung am Amtsgericht in Überlingen stattfindet. Damit eine Hauptverhandlung in einem Strafverfahren eröffnet werden kann, müssen alle Prozessbeteiligten anwesend sein. Es kommt auch in Überlingen immer wieder vor, dass Angeklagte nicht zum Gerichtstermin erscheinen. Dass dies Konsequenzen hat, ist nicht allen bekannt. „Dass ein Angeklagter nicht vor Gericht erscheint, kommt öfters vor, ist jedoch nicht die Mehrzahl der Fälle“, berichtet Amtsrichter Alexander von Kennel aus Überlingen im Gespräch mit dem SÜDKURIER.

Richter kann Angeklagten abholen lassen

Bleibt der Angeklagte fern, hat der Vorsitzende Richter verschiedene Möglichkeit. Er kann den Angeklagten beispielsweise von der Polizei Zuhause oder am Arbeitsplatz abholen lassen. Das nennt sich dann polizeiliche Vorführung. Auch ein Haftbefehl sei möglich, erklärt von Kennel. Wenn ein Angeklagter per Post einen Strafbefehl erhalten und Einspruch erhoben hat, dann aber nicht vor Gericht erscheint, verfällt sein Einspruch. Das heißt, der Angeklagte muss seine Strafe annehmen und zum Beispiel eine Haft antreten oder das verhängte Bußgeld bezahlen.

Doch bevor es so weit kommt, wartet Richter Alexander von Kennel im Verhandlungszimmer 15 bis 20 Minuten. Er berichtet, dass sich viele Angeklagte verspäten. Manchmal habe das ganz banale Gründe – Stau oder Verspätungen der Bahn, erzählt der Richter. Dann kann der Angeklagte nichts dafür und der Prozess beginnt etwas später. Während der Wartezeit versucht meist der Rechtsanwalt des Angeklagten, seinen Mandanten zu erreichen. Manche Angeklagte bleiben dem Prozess aber absichtlich fern.

Neuer Termin wird angeordnet

Nach Ablauf der Zeit vereinbart von Kennel nach eigenen Angaben einen neuen Termin mit Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Zeugen. Bis zu diesem neuen Termin können ein bis zwei Monate vergehen. „Das ist ärgerlich, denn bis zum neuen Termin muss man sich erneut in die Akte einlesen und sich vorbereiten“, erzählt von Kennel. Schließlich laufen am Amtsgericht viele Verfahren und die am Prozess Beteiligten können sich nicht alle Details merken, die für das Verfahren wichtig sind.

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Unentschuldigtes Fehlen erhöht die Verfahrenskosten

Wird ein Angeklagter verurteilt, muss er die entstandenen Verfahrenskosten selber tragen. Wird er jedoch freigesprochen werden, so übernimmt die Staatskasse die Kosten. Ein unentschuldigtes Fehlen führt zu weiteren Kosten, die der Angeklagte übernehmen muss, wenn er am Ende des Prozesses verurteilt wird. Auch die zusätzlichen Kosten übernimmt der Staat, wenn der Angeklagte freigesprochen wird.

Auch für Zeugen hat das Fehlen Konsequenzen

Zeugen können für entstandene Fahrtkosten und fehlende Arbeitszeit eine Entschädigung fordern, sollte der Angeklagte nicht erscheinen. Sie müssen ebenfalls bei einem Ersatztermin wieder erscheinen. Aber Achtung: auch für Zeugen hat ein unentschuldigtes Fehlen Konsequenzen. Denn auch hier entstehen Kosten, welche der Zeuge bei unentschuldigtem Fehlen vor Gericht übernehmen muss. Zusätzlich können Richter ein Ordnungsgeld verhängen, erzählt von Kennel. Erscheint ein ordnungsgemäß geladener Zeuge nicht vor Gericht, darf gegen ihn ein Ordnungsgeld zwischen 5 und 1000 Euro verhängt werden. Diese Maßnahme kann der Zeuge nur abwenden, wenn er sein Fernbleiben entschuldigen kann. Nach der ständigen Rechtsprechung muss er aber schwerwiegende Gründe vortragen. Das ist beispielsweise eine Krankheit, die durch einen Arzt attestiert werden muss.