Für die Staatsanwaltschaft ist klar, es war eine „monströse Tat“. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit einem Salzstein mindestens zweimal auf den Kopf seines Opfers eingewirkt zu haben, um ihm 300 Euro zu entwenden. Täter und Opfer kennen sich, beide beziehen Sozialhilfe, für beide sind 300 Euro viel Geld. Dafür „schlug er ihm das Hirn ein“, formuliert es Oberstaatsanwalt Ulrich Gerlach und führt in seinem Plädoyer weiter aus: „Er ließ ihn röchelnd in seinem Blut zurück.“ Nach drei Verhandlungstagen über die Attacke mit einem Salzstein in einer Wohnung in Uhldingen-Mühlhofen wird am Landgericht Konstanz das Urteil gesprochen. Die Abschlussplädoyers zielen auf Mord und eingeschränkte Schuldfähigkeit.

Tod in Kauf genommen

Unter dem Vorwand, mit der Waschmaschine sei etwas nicht in Ordnung, habe der Angeklagte (38) den Geschädigten ins Badezimmer gelockt. So schildert Richter Arno Hornstein den Tathergang in der Urteilsverkündung. Während sich der Geschädigte (42) umschaute, habe der Angeklagte den Salzstein bereitgelegt. Als sein Bekannter aus dem Bad kam, zog der Angeklagte ihm die Beine weg, schlug zweimal mit dem Stein zu und wirkte mit stumpfer Gewalt auf den Kopf ein – so schildert Hornstein den Tathergang. Selbst wenn er den Tod nicht gewollt habe, so habe er ihn in Kauf genommen.

Mehrere Mordmerkmale festgestellt

Der 38-Jährige wird zu 14 Jahren Maßregelvollzug wegen Mord und Raub mit Todesfolge verurteilt. „Das Einzige, was Sie vor einer lebenslangen Freiheitsstrafe bewahrt, ist Ihre verminderte Steuerungsfähigkeit“, wendet sich der Richter an den Angeklagten. Der nickt nur leicht mit dem Kopf, sonst wirkt er fast reglos. Er habe mindestens mit bedingter Tötungsabsicht agiert, sagt Hornstein. Die Kammer habe drei Mordmerkmale festgestellt: Habgier, Heimtücke und Ermöglichungsabsichten.

Arno Hornstein, Vorsitzender Richter am Landgericht Konstanz.
Arno Hornstein, Vorsitzender Richter am Landgericht Konstanz. | Bild: Felix Kästle

„Ein Mensch starb für 300 Euro“, beginnt der Vorsitzende Richter das Urteil zu verlesen. Einmal mehr habe sich gezeigt, dass sich der Angeklagte nehme, was er wolle. Allein das Vorstrafenregister sei so lang, dass es bei der Verhandlung nicht verlesen wurde. „Ein brutal schweres Paket“ nennt es Hornstein. Der Angeklagte habe sein halbes Leben im Vollzug verbracht und sei in hohem Maße allgemeingefährlich. Keine seiner zahlreichen Vorstrafen seien Bagatellen. Auch widerlegten die Sachverständigen beschönigende Ausführungen seines Geständnisses. Etwa, dass er den Stein nur einmal auf den Kopf habe fallen lassen.

Krankheitsbild im Vordergrund

Verteidiger Jürgen Derdus stellt eine geminderte Schuldfähigkeit fest und hebt die Persönlichkeit seines Mandanten hervor, sein Krankheitsbild. „Ich glaube nicht, dass er in der Lage ist, zu durchdenken, was er tut.“ Die Unverhältnismäßigkeit der Tat hänge mit einer Zwangshandlung zusammen. Als er an dem verhängnisvollen Abend das Geld seines Opfers sah, habe sein Kopf umgeschaltet, es habe keine Sperre, keine Hemmschwelle mehr gegeben.

Es habe nur noch der Gedanke existiert, „ich muss an das Geld kommen“, führt Derdus aus. Das wurde am vorausgegangenen Verhandlungstag auch von Diplom-Psychologe Michael Nerad festgestellt. Deshalb sehe er das Merkmal Habgier auch nicht unbedingt erfüllt. Aus diesem Grund und aufgrund des Intelligenzniveaus im „niedrigen bis sehr niedrigen Bereich“ plädiert er auf Raub mit Todesfolge.

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Nach den Plädoyers wendet sich der Richter dem Angeklagten zu. Mit blasser Stimme sagt dieser: „Was mein Verteidiger sagt, kommt alles hin.“ Beim Strafmaß wünsche er sich den Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, kommt der Angeklagte so lange in psychiatrische Verwahrung, bis feststeht, dass er nicht mehr allgemeingefährlich ist. Sollte das geschehen, bevor die 14 Jahre abgelaufen sind, muss er die restliche Zeit im Gefängnis verbringen. Wenn die Ärzte nach dieser Zeit befinden, es gehe weiter Gefahr von ihm aus, kann der Vollzug auch länger als die verhängten 14 Jahre dauern.