Der Unmut bei vielen Kleingärtnern, die eine Parzelle im Gettnauer Boden gepachtet haben, ist groß: Noch ist der Flächennutzungsplan für das dort geplante neue Gewerbegebiet nicht einmal annähernd in trockenen Tüchern, da hat ein Teil der Kleingärtner bereits die Kündigung ihrer Pachtverträge erhalten. Zum Jahresende sollen sie ihre Parzellen räumen. Verunsicherung und Wut bei den gut 30 Betroffenen sind groß, wie Kleingärtner Bernhard Widmann im Gespräch mit unserer Zeitung darstellt. Doch die Stadt gibt Entwarnung.

Verunsicherung bei Kleingärtnern

"Seit 30 Jahren haben wir unseren Garten im Gettnauer Boden. Jetzt sollen wir innerhalb weniger Monate alles platt machen." Bernhard Widmann reagiert mit Unverständnis auf einen Brief, den er vom Landesamt Vermögen und Bau erhalten hat. Dem Land Baden-Württemberg gehört nämlich ein Teil des Geländes im Gettnauer Boden, auf dem sich die Kleingartenanlage befindet. Nun haben die dort ansässigen Kleingärtner die Kündigung des Pachtvertrags erhalten. Zum Jahresende soll demnach das Grundstück geräumt und übergabefertig gemacht werden, heißt es in dem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt.

"Es ist in unseren Augen eine riesige Sauerei, uns vor vollendete Tatsachen zu stellen, denn bislang ist ja noch nichts geregelt", meint Bernhard Widmann. Das Verfahren, das den Flächennutzungsplan so abändern soll, dass das Gebiet Gettnauer Boden in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden kann, dauert bereits seit Jahren an. Ein Abschluss sei längst noch nicht in Sicht – und trotzdem sollen die Pächter Platz machen. Die Stadt habe zwar den Betroffenen Alternativflächen in Aussicht gestellt: "Aber bislang ist es bei der Ankündigung geblieben." Die Ratlosigkeit sei groß – und damit auch die Frage, wie es denn nun für die Hobbygärtner und ihre in Eigenarbeit errichteten Domizile weitergehen soll.

Stadt: "Kein Grund zur Sorge"

Bad Säckingens Bauverwaltungsleiter Peter Weiß kennt den Vorgang rund um den Gettnauer Boden im Detail. Er zeigt Verständnis für die Emotionen, die durch das Kündigungsschreiben des Landes hervorgerufen wurden. Gleichzeitig betont er: "Die Grundstückspächter brauchen sich keine Sorgen zu machen. Wir arbeiten an einer für alle befriedigenden Lösung."

Tatsächlich sei die Pachtkündigung des Landes als "erstes Vorzeichen" zu sehen, erklärt Weiß: "Die Stadt ist dabei, das Grundstück vom Land zu erwerben. Das Land hat daher vorsorglich die Kündigungen samt Räumungsanordnung ausgesprochen." Gleichwohl bedeute dies nicht, dass die Grundstücke tatsächlich zum Jahresende geräumt sein müssen. Weiß dazu: "Wir dulden die Gärten weiterhin so lange, bis wir tatsächlich mit der Realisierung auf dem Gelände beginnen können." Und das könne ohne weiteres noch zwei Jahre dauern.

Der Zeitplan der Stadt sehe nämlich so aus: Bis Ende des Jahres soll das Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan abgeschlossen sein. Das Planwerk werde somit in etwa einem Jahr rechtswirksam sein.

Im Januar 2019 gehe es dann an an die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Gettnauer Boden, so Weiß: "Die Erfahrung zeigt, dass ein solches Verfahren ein gutes Dreiviertel Jahr in Anspruch nehmen kann."

Alternative für Betroffene geplant

In dieser Zeit werde die Stadt wiederum auf der von der jetzigen Kleingartenanlage aus gesehen gegenüberliegenden Straßenseite im Gebiet Gettnau neue Kleingarten-Grundstücke ausweisen. Den von der Überplanung des Gettnauer Bodens betroffenen Grundstückspächtern werde somit eine Alternative angeboten. "Es gibt also gute Perspektiven für die Kleingärtner", resümiert Peter Weiß.

Es könne sogar sein, dass sich das Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren noch weiter verzögere. Das bisher zuständige Planungsbüro habe nämlich die Arbeit eingestellt. In der nächsten Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Bad Säckingen soll ein neues Büro mit der Arbeit beauftragt werden.