Zur Erinnerung: Vor einigen Tagen hatten wir berichtet, dass deutsche Krankenkassen die sogenannte zweite Säule des Schweizer Rentensystems (BVG) nicht als gesetzliche Rentenzahlung einstufen und daher den erhöhten Beitragssatz zugrundelegen, obwohl dies vom Bundessozialgericht schon Ende 2016 eindeutig als unrechtmäßig klassifiziert wurde. Betroffen hiervon sind vornehmlich Bestandskunden der gesetzlichen Krankenversicherungen, die sich vor Mai 2017 versichert haben. Privatversicherte betrifft dies nicht.

Betroffene melden sich

Dass es tausende Betroffene dieser Abzocke der gesetzlichen Krankenkassen geben dürfte, legt die hohe Zahl von 126000 Rentnern nahe, die in Deutschland leben, ihre Rente aber aus der Schweiz beziehen. Viele sind offenbar erst durch die Berichterstattung unserer Zeitung auf die ganze Problematik aufmerksam geworden, wie aus den Rückmeldungen hervorgeht. Denn nur in Ausnahmefällen haben Krankenkassen ihre Kunden über die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen informiert. Erfreulich ist, dass viele Kassen zumindest dann reagieren, wenn Kunden sich zur Wehr setzen.

Nicht alle Krankenkassen zeigen sich einsichtig

Doch das funktioniert längst nicht bei allen, wie es eine Leserin aus Wehr darstellt: "Alle Reklamationen wurden abgeblockt, wenn ich überhaupt eine Antwort erhielt." Inzwischen müsse sie einen Beitrag bezahlen, den sie nicht einmal habe berappen müssen, als der Frankenkurs eingebrochen sei. Selbst Erkundigungen beim Sozialministerium hätten ihr nicht weitergeholfen.

Manfred Beuninger aus Bad Säckingen kennt die Praxis seit seinem eigenen Renteneintritt vor sechs Jahren. Von früheren Kollegen sei er frühzeitig auf die Problematik aufmerksam gemacht worden: "Ich habe von Anfang an Widerstand geleistet und versucht, meine Kollegen zu sensibilisieren. Es scheint als gäben die Krankenkassen ihre Pfründe nur höchst ungern auf, auch wenn die Rechtsprechung eindeutig ist", schildert er im Gespräch mit unserer Zeitung. Selbst vom Bundesamt für Versicherungen sei er "abgewimmelt worden", als er sich darüber beschwert habe.

Viele ungeklärte Fragen

Noch komplizierter werde es, wenn der frühere Arbeitgeber einen BVG-Anteil bezahlt habe, der über den obligatorischen Satz hinausgehe, so Breuninger. Wie andere Leser darstellen, sei dies in Branchen wie der chemischen Industrie eine durchaus gängige Praxis, um wirtschaftliche Erfolge an die Belegschaft weiterzugeben. Doch auch wenn der Bundesfinanzhof im Jahr 2014 klargestellt hat, dass eine Unterscheidung zwischen dem obligatorischen Satz und dem Überobligatorium vorgenommen werden müsse, komme es bei der Berechnung der Krankenkassenbeiträge tatsächlich häufig zu Problemen. Manfred Breuninger ist in dieser Sache in eine juristische Auseinandersetzung mit seiner Kasse getreten, wie er sagt. Nachdem er in erster Instanz nicht Recht erhalten hatte, wartet er nun auf die Verhandlung vor dem Sozialgericht in Stuttgart.

Probleme tun sich aber wohl auch an anderer Stelle auf: Obwohl sie vor vier Jahren mit 58 betriebsbedingt in den Vorruhestand geschickt worden sei und seither eine reguläre Rentenzahlung aus der Schweiz erhalte, weigere sich ihre Krankenkasse, dies als Rente einzustufen, obwohl dies auch vom Finanzamt so bewertet werde, schildert eine Leserin: "Sie sprechen hier von einer Übergangszahlung. Das wirft die spannende Frage auf, wann der Renteneintritt gegeben ist, zumal das offizielle Rentenalter je nach Land variiert."

Widerstand kann sich auszahlen

Nach Darstellung vieler Betroffener, reagieren die meisten Krankenkassen aber durchaus im Sinne des Kunden, sofern sie auf die falsche Beitragsberechnung aufmerksam gemacht werden. Die Rückerstattung zu viel bezahlter Beiträge ist für einen Zeitraum von vier Jahren möglich. Erstattungen können sich auf folglich Beträge im mittleren bis oberen vierstelligen Bereich belaufen, wie uns einige Leser mitteilen. Außerdem werde auch der Kassenbeitrag deutlich gesenkt.

Was können Betroffene konkret gegen Beitragsabzocke tun? Wir haben dazu mit dem Versicherungsexperten Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gesprochen. Die oberste Devise lautet: Nicht abwimmeln lassen.