In einigen Wochen könnten im Landkreis die ersten Autos mit dem wiedereingeführten „SÄK“-Kennzeichen fahren. Zwar steht der genaue Startzeitpunkt der Kennzeichenausgabe noch nicht fest, wie Landtratsamtssprecher Tobias Herrmann auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, die Zulassungsstellen befinden sich jedoch schon in technischer und organisatorischer Vorbereitung. „Beispielsweise arbeitet man aktuell daran die Homepage scharf zu stellen, sodass die Bürger vom ersten Tag an, ihre Termine buchen und Kennzeichen auswählen können“, so Herrmann. „Da mit einer erhöhten Nachfrage bei der Zulassungsstelle zu rechnen ist, braucht es zudem zusätzliches Personal und erweiterte Öffnungszeiten.“ Das Landratsamt hoffe, „in zwei, drei Wochen, Näheres vermelden zu können“.
Die formalen Voraussetzungen für die Wiedereinführung des mit der Kreisreform 1973 abgeschafften „SÄK“-Schildes sind zwischenzeitlich erfüllt. Nachdem der Kreistag im vergangenen Oktober dem Antrag aus der Trompeterstadt zugestimmt hatte, nahm das Verfahren seinen Weg durch die Instanzen: Von Waldshut zum Regierungspräsidium Freiburg bis zum Bundesverkehrsministerium in Berlin. Dort wurde nun endgültig ein Haken hinter die Angelegenheit gesetzt und am 8. Februar ein Festlegungsbescheid erlassen. Den Zeitpunkt der Wiedereinführung des Kennzeichens festzulegen, obliegt nun dem Landratsamt in Waldshut, heißt es aus dem Ministerium.
Auch wenn der genaue Zeitpunkt der ersten neuen „SÄK-Zulassung“ noch nicht bekannt ist, hat Landratsamtssprecher Tobias Herrmann bereits Details verraten: Für die Ausgabe der „SÄK“-Kennzeichen ist eine Terminvereinbarung erforderlich, da die Zulassungsstellen aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgesucht werden können. Für den Termin sind zwingend die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) mitzubringen und gegebenenfalls die bisherigen WT – Kennzeichenschilder. Die Umkennzeichnung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs verursacht Gebühren in Höhe von 38,40 Euro bei Beantragung des Wunschkennzeichens vor Ort, beziehungsweise 41 Euro bei vorheriger Reservierung eines Wunschkennzeichens im Internet. Hinzu kommen für den Kraftfahrzeughalter natürlich noch die Kosten für das Prägen des Schilder.
Das „SÄK-Kennzeichen“ kann übrigens nicht nur von Bad Säckingern beantragt werden, sondern von allen Autobesitzern im Waldshuter Kreisgebiet. Bürger aus Rheinfelden oder Schwörstadt haben hingegen keine Chance auf das „SÄK-Schild“, obwohl es hier bis 1973 ebenfalls galt. Beide Gemeinden gehörten zum Altkreis Säckingen, wechselten dann aber zum Landkreis Lörrach. Hier gilt ausschließlich das bekannte „LÖ“. Im Laufe der Jahre könnte sich das „SÄK“-Kennzeichen dennoch bundesweit verbreiten. Seit einigen Jahren darf nämlich bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk das ursprüngliche Kfz-Kennzeichen behalten werden. Dies gilt auch für die wiedereingeführten Alt-Kennzeichen. Eine Mitnahme des ortsfremden Kennzeichens auf ein neu angemeldetes Auto ist hingegen nicht möglich.