Nach dem Glücksspielgesetz, gültig seit 1. Juli, werden auch in der Region Spielhallen schließen – unter anderem wohl auch in Bad Säckingen. Das bestätigte Muriel Schwerdtner, Leiterin des städtischen Rechtamtes. Allerdings sei das Verfahren noch nicht abschließend entschieden. Gegen den Bescheid der Stadt werde möglicherweise geklagt werden, so Schwerdtner. Betroffen sind aber auch Spielotheken in Wehr und Laufenburg.
Bestand an Spielhöllen soll ausgedünnt werden
Das Gesetz sagt, sobald die Dichte an Spielhalle auf einer gewissen Fläche zu hoch ist, muss der Bestand gewissermaßen „ausgedünnt“ werden. In Bad Säckingen gab es im Bereich der Kernstadt vier Spielhallen, was zu viel war. Teilweise habe sich das Probleme selber gelöst, sagt Schwerdtner. Ein Betreiber habe von sich aus das Gewerbe abgemeldet, ein weiterer habe wegen Mehrfachkonzession ebenfalls geschlossen. Von den zwei verbleibenden Spielhallen in der Kernstadt müsse nach dem Willen der Landesregierung ein weiterer Betrieb schließen. Denn beide liegen zu dicht beieinander. Stuttgart habe hinsichtlich des neues Rechtslage eine „strikte Haltung“, so Schwerdtner. Die Stadt sei nur der ausführende Arm des Landesgesetzes.
Von den beiden verbleiben Spielotheken in der Bad Säckinger Innenstadt liegt eine an der Bundesstraße und eine im Bahnhofsbereich. Welche der beiden schließen soll, sei anhand eine Auswahlentscheidung ermittelt worden. Kriterien für eine Auswahlentscheidung könnten unter anderem Härtefallsituationen sein, ebenso die Nähe zu sensiblen Einrichtungen, die bisherige Zuverlässigkeit des Betreibers etwa bei Einhaltung von Jugendschutz oder Spielerschutzmaßnahme. Das Bündel von verschiedenen Betrachtungen ergebe ein maßgebliches Bild für eine Auswahlentscheidung. Welche der beiden Spielhallen von der Auswahlentscheidung betroffen ist und schließen soll, sagte Schwerdtner angesichts des möglichen Rechtsstreites nicht.
Widerspruch gegen Schließungsverfügung
Denn der Betreiber habe gegen die Schließungsverfügung Widerspruch eingelegt, so Schwerdtner. Eine Entscheidung in der Hauptsache könne im Verwaltungsgerichtsverfahren bis zu zwei Jahre dauern. Erst dann wäre die Schließungsanordnung gerichtlich überprüft. Darf die Spielhalle in der Zwischenzeit offen bleiben? Die städtische Anordnung hat an sich keine aufschiebende Wirkung, allerdings könne der Betreiber vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Darüber entscheidet das Gericht in der Regel im Eilverfahren, das dauere so um die sechs Wochen.
Die örtliche Entfernung zu Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtung spielt laut Schwerdtner nur bei neu beantragten Spielotheken eine Rolle. Bestehende hätten in der Regel Bestandschutz. Allerdings, so Schwerdtner, müsse der Bestandsschutz geprüft werden. Denn nicht jede seit Jahren bestehende Spielothek genieße automatisch Bestandschutz. So sei etwa bei einem Betreiberwechsel oder bei neuer Konzessionsvergabe kein Bestandsschutz mehr gegeben.
Die in Wallbach betriebene Spielothek Joker sei von der neuen Gesetzeslage unberührt und könne weiter betrieben werden, ebenso die neue Spielhalle, die im ehemaligen Feelings-Titanic-Gebäude eingerichtet wird. Das Gebäude der Firma Strasser wird derzeit von Grund auf renoviert. Eine in Murg betrieben Spielothek sei ebenfalls nicht von der neuen Gesetzeslage betroffen.
So sieht es in Wehr aus
In Wehr sind aktuell zwei Spielhallen von der Neuregelung des Glücksspielgesetzes betroffen: Beide haben denselben Betreiber und beide befinden sich im selben Gebäude im Ortsteil Brennet – und haben deshalb logischerweise nicht den erforderlichen Abstand von 500 Meter voneinander. „Ein Zusammenlegen der beiden Betriebe funktioniert nicht, weil in beiden schon zwölf Automaten stehen“, erklärt der Wehrer Ordnungsamtsleiter Stefan Schmitz. Damit sei die bei der Konzession genannte Obergrenze bereits erreicht. „Wir lassen den Fall nun vom Landratsamt prüfen“, so Schmitz. Ein zweiter Fall im Stadtgebiet von Wehr ist laut dem Ordnungsamtsleiter derzeit nicht relevant: So gelte die Abstandsregelung zu Jugendeinrichtungen nur bei neu beantragten Konzessionen, sagte auch Schmitz. Eine Spielothek, die unter 150 Meter vom Öflinger Jugendhaus entfernt ist, darf vorläufig weiter bestehen – zumindest bis die Konzession ausläuft.
Dass die anderen Wehrer Spielhallen genügend Abstand zu Schulen und Kindergärten haben, liegt auch an der vorausschauenden Politik der Stadtverwaltung: Vor Jahren hatte ein auswärtiger Spielhallenbetreiber Pläne für eine Spielothek im Ortszentrum. Er hatte sogar schon die baurechtliche Erlaubnis eingeholt. Letztlich gelang es aber, dem Betreiber einen anderen Standort außerhalb der Innenstadt schmackhaft zu machen.
So sieht es in Laufenburg aus
In Laufenburg gibt es einen Spielothekenkomplex, der von den Neuregelungen betroffen ist. In der Nähe des Grenzübergangs Hochrheinbrücke werden unter dem Namen Number One drei Casinos unter einem Dach betrieben. Mit Inkrafttreten des Landesglückspielgesetzes werden mehrere Spielotheken in einem Gebäudekomplex nicht mehr genehmigt. Der Betreiber muss nun nach Auskunft des Landratsamts eine neue Erlaubnis für nur noch eine Spielothek beantragen.
Im Laufenburger Stadtteil Hauenstein wird unter dem Namen Play Net ebenfalls eine Spielothek betrieben. Sie ist als Einzelspielstätte und aufgrund ihrer Lage von der neuen Regelung aber nicht betroffen. In Görwihl und Todtmoos gibt es nach Auskunft des Landratsamtes keine derartigen Einrichtungen.