In Frankreich sind Mobiltelefone an Vorschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen durch eine Regelung der Nationalversammlung verboten. Gymnasien sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Diese Zeitung erkundigte sich im Bonndorfer Bildungszentrum, wie dort der Umgang mit dem modernen Kommunikationsgerät gehandhabt wird.
Verbot in der Schulordnung verankert
In der Schulordnung, die für die Real- und Werkrealschule gilt, sei ein grundsätzliches Verbot der Nutzung von Mobiltelefonen während der meisten Zeit des Schulbesuchs verankert, erläutert Schulleiter Tilman Frank. Dies gelte während der kompletten Schulzeit und beziehe sich auf das Schulgelände. Lediglich nach der sechsten Schulstunde vor Beginn des Nachmittagsunterrichts sei der Gebrauch von Handys auf dem Schulgelände erlaubt.
Handynutzung bald nur noch in der Mensa erlaubt
Wenn die Schulmensa nach der in den kommenden Monaten anstehenden Sanierung einen Aufenthaltsbereich hat, wird die Handynutzung allerdings nur noch dort erlaubt sein. Eine Ausnahme gebe es, wenn es im Unterricht für Recherchezwecke nach vorheriger Freigabe durch den Lehrer notwendig sei, unterstreicht Tilman Frank.
Regeln sind bekannt
Die Regelungen zur Nutzung von Handys an der Schule werden den Schülern bekannt gegeben, so Frank. Das Handyverbot während der Unterrichtszeit habe seinen Sinn. Zum einen würde der Unterricht durch Geklingel gestört, zum anderen schmälere das Handy die Konzentration der Schüler auf das Geschehen in der Schulstunde, argumentiert der Bonndorfer Schulleiter. Sollte einmal ein wichtiges Telefonat von einem Schüler geführt werden müssen, sei dies in den Pausen jederzeit im Sekretariat möglich, erläutert der Schulleiter.
Erziehungsmaßnahme bei Verstößen
Die Schüler der Real- und Werkrealschule im Bildungszentrum Bonndorf hielten sich in der Regel an die Vorgaben aus der Schulordnung. Trotzdem gebe es täglich ein bis zwei schwarze Schafe, die trotzdem nicht vom Handygebrauch lassen könnten, erzählt Frank. Dann werde das Gerät abgenommen und im Sekretariat bis zum Unterrichtsende des Tages deponiert. Zudem müsse der betroffene Schüler einen Passus abschreiben, in dem genau erläutert wird, warum Handys in der Schule tabu sind. Auf der anderen Seite des Schriftstücks stünden Informationen über die Handynutzung an der Schule, die vom Elternhaus unterschrieben werden müssen. Auf diese Weise habe man die Situation auf geordnete Art im Griff.
Die Grundschule Bonndorf äußerte sich trotz mehrfacher Nachfrage nicht zum Thema.
Die Regelung im Nachbarland
In Frankreich besteht bereits seit 2010 ein Gesetz, das Handynutzung im Schulunterricht untersagt. Die französische Nationalversammlung verabschiedete im Juli dieses Jahres nun ein prinzipielles Verbot der Handynutzung an Schulen. Durch dieses erweiterte Verbot ist neben Handys auch die Nutzung internetfähiger Geräte wie Smartwatches und Tablets in allen Räumen und bei schulischen Aktivitäten – auch außerhalb des Schulgebäudes – ausgeschlossen. Ausnahmen von diesem Verbot gibt es für die Nutzung im Rahmen des Unterrichts sowie für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung.