Bonndorf Die Anfrage von Stadtrat Matthias Woll (Bürgerliste) in der jüngsten Gemeinderatssitzung, was getan werde, um dem Motorradlärm auf den Landesstraßen 170 und 159 Herr zu werden, war von der Stadtverwaltung Bonndorf zügig beantwortet – soweit bekannt sei, wolle die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Waldshut den AMC-Slalom Anfang Juli noch abwarten und dann das Problem angehen. Hauptamtsleiter Harald Heini bestätigte auf Anfrage, dass „das Thema seit Jahren aktuell ist und das Steinatal sowie der Abschnitt zur Steinasäge als markante Strecken den übergeordneten Behörden bekannt ist“.
Das Landratsamt und die Straßenverkehrsbehörde könnten erst in der Sache aktiv werden, wenn die Stadtverwaltung Bonndorf aktiv geworden ist, erläuterte Julia Fohmann-Gerber auf Anfrage. Will heißen: Es muss von der Stadtverwaltung beim Straßenverkehrsamt eine Verkehrszählung beantragt werden. „Konkret hat Bonndorf bislang keine Anfrage mit Bitte um eine Verkehrszählung gestellt.“ Diese Verkehrszählung sei allerdings Voraussetzung, um etwaige Maßnahmen zur Verringerung des Lärms durch Motorräder ergreifen zu können. Julia Fohmann-Gerber: „Die Behörde ist gern bereit, entsprechende Zählungen durchzuführen, auch noch in diesem Jahr.“ Die Straßenverkehrsbehörde benötige eine Rechtfertigung, um eine Verkehrszählung vornehmen zu können, um eine etwaige Grundlage für spätere Maßnahmen zu schaffen.
Maßnahmen der Lärmreduzierung dürfen nicht ohne Datengrundlage angeordnet werden. Im vergangenen Jahr schuf das Verkehrsministerium Baden-Württemberg die rechtliche Voraussetzung für Geschwindigkeitsreduzierungen zum Schutz vor Motorradlärm. Letztlich seien einige zu erfüllende Kriterien entscheidend, damit das Amt lärmreduzierende Maßnahmen umsetzen könne, erklärt Julia Fohmann-Gerber. Während einer mehrwöchigen Zählung müsste der Anteil von Motorrädern am gesamten Verkehrsaufkommen eines Gebiets in einer Saison mindestens 15 Prozent betragen und mindestens an einem Drittel der Zähltage mehr als 600 Motorräder die kontrollierte Stelle passiert haben. Die Zählungen werden am Wochenende und an Feiertagen vorgenommen. Dann sei es denkbar, Lärmschutzmaßnahmen beispielsweise durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 Kilometer pro Stunde anzuordnen. Dies sei im Mai auf der L149 von Bernau-Weierle über sämtliche Ortsteile bis Poche geschehen. Oder auch auf der L159 im Steinatal zwischen Untermettingen und Stockenmühle, ebenfalls im Mai.