Stellungnahmen bezüglich der vom Regionalverband Hochrhein-Bodensee vorgeschlagenen Erweiterung des Tiefensteiner Steinbruchs müssen am morgigen Freitag, spätestens am Samstag, verschickt werden. Darauf wies Bürgermeisterstellvertreter Matthias Eschbach an der zweiten Bürgerversammlung anfangs dieser Woche in Niederwihl hin.

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„Es können von allen Bürgern Einsprüche eingereicht werden“, sagte Eschbach. Er fügte hinzu: „Es ist wichtig, dass sie sachlich und schriftlich begründet werden.“ Die Stellungnahmen und Einwendungen müssen am 4. März im Regionalverband in Waldshut (Im Wallgraben 50, 79761 Waldshut-Tiengen) eingetroffen sein.

Unter diesem Zeitdruck befindet sich auch die politische Gemeinde Görwihl. Sie erarbeitete gestern im Beisein der Gemeinderäte Matthias Eschbach, Herbert Nägele und Susanne Köstlin ihre Stellungnahme.

Blick vom Albsteig oberhalb der gesperrten Albtalstraße: im Vordergrund der Steinbruch, dahinter die Niederwihler Kirche. Entfernung zur ...
Blick vom Albsteig oberhalb der gesperrten Albtalstraße: im Vordergrund der Steinbruch, dahinter die Niederwihler Kirche. Entfernung zur Kirche ab Abbruchkante: 700 Meter. Entfernung zu den ersten Häusern: 400 Meter. | Bild: Peter Schütz

Eine Abstimmung mit Beschluss im Gemeinderat fand bislang nicht statt, da das Gremium erst vor zwei Wochen in öffentlicher Sitzung die Fortschreibung des Teilregionalplans oberflächennaher Rohstoffe vorgestellt bekam.

Um eine fundierte Stellungnahme formulieren zu können, verschaffte sich eine Abordnung des Rates mit Hauptamtsleiterin Silvia Hintz vergangenen Freitag Hintergrundwissen beim Regionalverband.

Gut besuchte Bürgerversammlung

Die erneut gut besuchte Bürgerversammlung am Montag moderierte Franz Maise. Die im Entwurf zur Fortschreibung des Teilregionalplans aufgeführte Wirkzone von 300 Meter bezeichnete er als „realitätsfern“, da sie aus Nordrhein Westfalen, wo andere topografische Bedingungen als im Schwarzwald herrschen, übernommen wurde.

Das Verfahren bezeichnete Maise insgesamt als „wachsweich“. Maise konkret: „Die Planung erfolgt nach dem Gießkannenprinzip, dann kommt der Unternehmer und sagt, wo er die Erweiterung am liebsten hätte.“ Maise verwies darauf, dass die geplante Erweiterung des Steinbruchs dem Naturschutz zuwiderläuft. „Wir sind der Meinung, das geht in die falsche Richtung“, sagte Maise. Im Fokus hatte er insbesondere den Schutz von Mensch, Hab und Gut.

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Maise wie auch Eschbach stellten klar, dass der Siedlungsabstand von 300 Metern nicht eingehalten wird. Hinzu würden erhebliche Mehrbelastungen von Luft und Wasser durch die vorgesehene Steinbrucherweiterung kommen.

Maise befürchtete außerdem, dass es durch Sprengungen und Abbau zu einer Wertminderung der Eigenheime führen wird. Von der geplanten Erweiterung würden insbesondere die Ortsteile Tiefenstein und Niederwihl betroffen sein.

Aber auch Schachen (Gemeinde Albbruck), so einige dort lebende Bürger an der Versammlung am Montag, würde durch den Lastwagenverkehr belastet. „Auch unsere Häuser verlieren an Wert“, sagte ein Schachener Bürger.

Naturschutz

Wir haben beim Landratsamt Waldshut nachgefragt, welche Naturschutzgebiete es im Bereich des Tiefensteiner Steinbruchs „Albhalde“ gibt. Die Antwort (Pressesprecher Michael Swientek): „Im Bereich des Steinbruchs „Albhalde“ befindet sich das FFH-Gebiet „Alb zum Hochrhein“ und das Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“.

Das im Teilregionalplan dargestellte Vorranggebiet zur Sicherung von Rohstoffen liegt nordwestlich des genehmigten Bruches außerhalb dieser beiden Schutzgebiete. Im nordwestlichen Bereich des Steinbruches tangiert ein Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe die beiden Schutzgebiete, südlich des genehmigten Bruches liegt ein weiteres Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe innerhalb der beiden Schutzgebiete.

Nach derzeitiger Rechtslage ist in einem späteren Genehmigungsverfahren die Verträglichkeit mit Blick auf die Erhaltungsziele dieses FFH- und Vogelschutzgebietes sowie die artenschutzrechtlichen Belange zu prüfen. Eine Rücknahme der Grenzen des FFH- und Vogelschutzgebietes ist grundsätzlich nicht möglich.

Der Waldbiotop Eichenwald Tiefenstein wird durch die Ausweisung der Vorranggebiete in Anspruch genommen. Lässt sich die Biotopinanspruchnahme nicht vermeiden, wären die damit verbundenen Eingriffe auszugleichen.“