Der Görwihler Bürgermeister Carsten Quednow bleibt bei seiner Entscheidung, in seiner Gemeinde dieses Jahr während der hohen Corona-Inzidenzen keine Gemeinderatssitzung mehr einzuberufen. Dies bekräftigte er am Mittwoch nochmals gegenüber unserer Zeitung. Quednow hatte am Tag zuvor gesagt, er werde niemandem den Zutritt zu einer Sitzung mit Verweis auf die Corona-Verordnung verweigern. In Herrischried hingegen lässt Bürgermeister Christian Dröse darauf verweisen, dass die Corona-Verordnung des Landes öffentliche Präsenzsitzungen von Gemeinderäten und anderen kommunalen Gremien ausdrücklich erlaube. Jeder Bürger habe hierzu Zutritt – wenn als Besucher auch nur geimpft, genesen oder mit negativem Testnachweis.

In Görwihl, Rickenbach und Herrischried gibt es besonders viele Infizierte

Nach Auskunft des Landratsamtes Waldshut sind in Görwihl mit seinen 4200 Einwohnern derzeit 71 Personen mit dem Covid-19-Virus infiziert. Zusammen mit Bernau (56 Infizierte bei 2000 Einwohnern), Herrischried (46 Infizierte bei 2700 Einwohnern) und Rickenbach (55 Infizierte bei 3900 Einwohnern) gehört die Gemeinde damit im Landkreis Waldshut zu jenen Kommunen mit den höchsten Inzidenzen. Quednow selbst hatte eine Inzidenz zwischen 1500 und 2000 für Görwihl angegeben und von einer „Reißleine“ gesprochen, die jetzt gezogen werden müsse.

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Das Landratsamt sieht bei allen erwähnten Gemeinden ein diffuses Infektionsgeschehen. „Wir wissen also nicht, ob in einem der genannten Orte beispielsweise ein Fest oder sonst eine Veranstaltung die Ursache für viele Ansteckungen sind. Was wir wissen, ist, dass es in Schulen und Kindergärten zu Ansteckungen gekommen ist. Aber auch in diesen Fällen kann man nicht von einem Cluster sprechen“, erklärte Landratsamt-Sprecherin Susanna Heim.

Herrischried und Rickenbach halten jetzt Gemeinderatssitzungen ab

Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, hat das Land am 24. November eine neue Corona-Verordnung inkraftgesetzt. Sie sieht zahlreiche Beschränkungen vor. So weit wie Görwihl, wo unter Verweis auf die hohen Corona-Zahlen jetzt sogar auf Sitzungen des Gemeinderats verzichtet wird, geht keine andere Gemeinde. In Herrischried tagt der Gemeinderat am Montag, 13. Dezember, in der Rotmooshalle. Für das Rickenbacher Gremium ist eine Sitzung für Dienstag, 14. Dezember, angesetzt.

Die Herrischrieder Gemeindeverwaltung verwies gestern gegenüber unserer Zeitung darauf, dass die Corona-Verordnung öffentliche Sitzungen von Gemeinderäten und ähnlichen Gremien ausdrücklich erlaube. Es sei auch dort auch keine 2G-Regel (Teilnahme nur für Geimpfte und Genesene) für die Besucher und keine 3G-Regel (neben Geimpften und Genesenen haben auch nachweislich negativ Getestete Zutritt) für die Gemeinderatsmitglieder und anderen dienstlich anwesenden Teilnehmer vorgeschrieben, was der Görwihler Bürgermeister erklärt hatte.

Selbst ungeimpfte Gemeinderäte müssen vor einer Sitzung keinen Testnachweis vorlegen

Der Herrischrieder Ratsschreiber Volker Schneider verweist im Auftrag von Bürgermeister Christian Dröse auf erläuternde Ausführungen des Landes, wonach in den Alarmstufen nur für Besucher einer Gemeinderatssitzung eine 3G-Beschränkung gilt, und sie eine medizinische Maske tragen müssen. An der Sitzung „Teilnehmende“ – also Gemeinderatsmitglieder, Mitglieder der Verwaltung und alle Personen mit persönlicher Einladung zur Sitzung – müssten weder eine Maske tragen und egal ob geimpft oder ungeimpft auch keinen Testnachweis erbringen.

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Quednow erklärte, dass es selbst im Sozialministerium zunächst unterschiedliche Auslegungen gegeben habe, wie die seit 24. November geltende Corona-Verordnung auf Gemeinderatssitzungen anzuwenden sei. Erst am 27. November sei hier Klarheit geschaffen worden. Da habe der Beschluss aber bereits festgestanden, im Dezember keine Sitzung mehr durchzuführen. Dies habe vergangene Woche vor Redaktionsschluss des Mitteilungsblatts entschieden werden müssen. Neben der Corona-Lage habe es noch einen weiteren Grund gegeben, die Sitzung nicht abzuhalten, so Quednow: Wegen Krankenstand habe sich die Vorbereitung der Sitzung und der Versand der Unterlagen verzögert. Im übrigen sei zur Sitzung nicht eingeladen worden, dies sei korrekt gesehen keine Absage.