Verschiedene Bauanträge und Bebauungsplanänderungen standen im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung am Montag. So beantragte die Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplanes „Ob dem Dorf, Teil Nord“ im Ortsteil Tiefenhäusern im vereinfachten Verfahren. Grund dafür sei, dass die Containerbaufirma Oswald Matt ihre Betriebsflächen nach Norden erweitern wolle, erläuterte der Bürgermeister.
Dies wäre grundsätzlich möglich, wenn der bestehende Grüngürtel des Bebauungsgebietes nach Norden verschoben werde. Dafür müsse aber zuerst der Bebauungsplan geändert werden, sagte der Rathauschef. Der Gemeinderat unterstützte einstimmig den dafür notwendigen Aufstellungsbeschluss, die Feststellung des Planungsentwurfes sowie die Offenlegung und Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange. „Wir werden uns in etwa fünf Wochen nochmals mit diesem Tagesordnungspunkt zu beschäftigen haben“, sagte Dorfmeister.
Antrag einer Hauseigentümerin abgelehnt
Im Weiteren beriet der Gemeinderat den Antrag einer Hauseigentümerin auf Änderung des Bebauungsplanes „Ob der Art II“ hinsichtlich der Nutzung eines Flurstückes in Strittberg. „Dieses Thema beschäftigt die Verwaltung schon eine ganze Weile“, sagte der Bürgermeister. Das Haus, um das es gehe, sei vor 30 bis 35 Jahren gebaut und vor einigen Jahren von den derzeitigen Eigentümern gekauft worden.
Zwischenzeitlich habe es Probleme mit der Parksituation gegeben, was zu einer Überprüfung der Wohneinheiten im Gebäude geführt habe. Dabei sei festgestellt worden, dass in dem Haus, entgegen den Bestimmungen des Bebauungsplanes, drei statt der vorgeschriebenen zwei Wohneinheiten genutzt werden. In der Folge haben die Eigentümer einen Antrag auf Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes gestellt.
„Im Grundsatz habe die Verwaltung entschieden, einer Änderung nur zuzustimmen, wenn die Nachbarschaft damit einverstanden ist – das sei aber nicht der Fall. Insofern schlage die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen“, sagte Dorfmeister. Der Gemeinderat folgte einstimmig diesem Antrag.
Antrag auf Carportbau vertagt
Ein Bauantrag auf Errichtung eines Carports für drei Autos mit darunterliegenden Lager- und Geräteräumen und einer Stützmauer auf dem Privatgrundstück wurde vertagt. Das Landratsamt habe in einem Schreiben insgesamt acht Positionen benannt, die noch zu regeln seien.
Zustimmung für Bauvorhaben in Strittberg
Zustimmung gab es für ein Bauvorhaben in Strittberg. Der Bauherr beabsichtige, ein Einfamilienhaus auf einem kleineren Areal zwischen dem Grundstück seiner Eltern und dem eines Nachbarn zu bauen. Die Verwaltung hatte keine Einwände und befürworte das Bauvorhaben, da es sich dabei um eine Innenverdichtung handle. Voraussetzung sei allerdings, dass es keine Nachbarschaftseinwände gibt und der Bauherr die Kosten für die notwendige Änderung des Bebauungsplanes und die Anschlüsse für das Wasser und Abwasser übernehme, sagte Bürgermeister Dorfmeister abschließend.