Es war im Juli 2018: Maria M. (Name geändert) erreichte mit ihren zwei Kindern und etwas Gepäck den Waldshuter Bahnhof. Hinter ihr lag eine Zugfahrt aus Norddeutschland, vor ihr eine ungewisse Zukunft. Auf der Flucht vor ihrem gewalttätigen Ehemann rief sie beim Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis Waldshut an. Kurze Zeit später wurde sie abgeholt und die drei konnten dort einziehen. Für Maria M. der erste Schritt in ein neues Leben. Eines ohne täglich Angst empfinden zu müssen.
In Deutschland gab es 2017 nach der polizeilichen Kriminalstatistik knapp 140 000 Opfer von Partnerschaftsgewalt. 2018 wurden beim Polizeirevier Waldshut-Tiengen, zuständig für etwa den halben Landkreis Waldshut, 66 Einsätze mit Bezügen zu häuslicher Gewalt registriert. Allgemein wird von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen. Nur etwa jedes fünfte Opfer hole sich Hilfe. Maria M. ist eines dieser Opfer.
Möglichst weit weg
Gewalt in ihrer Ehe war der Grund, dass Maria M. Norddeutschland verließ. Möglichst weit weg von ihrem Mann sollte der Neuanfang sein. Als ein ständiges Hin und Her beschreibt sie die letzten zwei Jahre mit ihrem Mann. Er trank regelmäßig Alkohol und war dann nach ihren Worten ein komplett anderer Mensch.
Ein Mal rief Maria M. sogar die Polizei und die verwies ihren gewalttätigen Mann der Wohnung. Sie selbst ließ ihn vor Ablauf der Frist wieder hinein – dies auch auf Drängen der Familie ihres Mannes. Mehrmals wollte Maria M. schon gehen und blieb dann mit Blick auf die Kinder doch.
Gewalt gegenüber dem Sohn
Wie viele andere Frauen in vergleichbaren Situationen, hatte sie lange gehofft, dass sich alles zum Besseren entwickeln würde: „Ich habe lange geglaubt, er könnte sich ändern und habe ihm geholfen, aber er wollte nicht.“ Als ihr Mann auch gegenüber dem Sohn gewalttätig wurde, war dies für sie der Wendepunkt: „Ich habe gesagt, jetzt ist Schluss.“

„Es war richtig, dass ich gegangen bin“
Rund zwei Monate war sie mit ihren Kindern im Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis Waldshut. Sie kam zur Ruhe und nahm mit Unterstützung der dortigen Mitarbeiterinnen ihre Zukunft in Angriff.
Heute steht sie auf eigenen Füßen. Sie lebt mit ihren Kindern in einer eigenen Wohnung im Kreis Waldshut, arbeitet seit Kurzem wieder und die Scheidung von ihrem Mann läuft. „Ich bin glücklich mit meinen Kindern. Ich kann kaum glauben, dass ich so viel Hilfe bekommen habe und so viel geschafft habe“, beschreibt Maria M. ihre jetzige Situation und fügt hinzu: „Es war richtig, dass ich gegangen bin.“
Geschichten, wie die von Maria M., wiederholen sich täglich. Gewalt in den eigenen vier Wänden ist ein Thema mitten in der Gesellschaft, quer durch alle soziale Schichten und Nationalitäten. Die Opfer werden beleidigt, bedroht, gedemütigt, vergewaltigt, geschlagen, manchmal sogar getötet. Die Ursachen sind vielschichtig und gehen über die Persönlichkeit der Täter hinaus.
Hintergrund: Es geht um Macht und Kontrolle
In der Regel ist häusliche Gewalt kein einmaliger Ausrutscher aufgrund besonderer Umstände. Stress, Alkohol, frühere Gewalterfahrungen, Trennungs- und Scheidungssituationen erhöhen das Risiko für Gewalttätigkeiten, werden aber nicht als ihre Wurzel angesehen.
„Besonders Gewalt gegen Frauen, begangen durch Partner oder Expartner, ist Ausdruck fortbestehender Ungleichheiten und Hierarchien im Geschlechterverhältnis“, heißt es im zusammenfassenden zweiten Gleichstellungsbericht (November 2017) der Bundesregierung. Wenn die Gewaltspirale in Gang gesetzt ist, kommt es in der Regel zu Wiederholungen, verbunden mit einer Steigerung der Gewalt.
Ohne Hilfe von außen ist ein Ausbruch aus der Gewaltspirale kaum möglich. Dass Frauen sich frühzeitig Hilfe holen, ist Anliegen aller Frauenschutzhäuser. „Man sollte nicht warten, bis es zu Schlägen und Verletzungen kommt“, sagt Marlies Sonntag, Geschäftsführerin des Frauen- und Kinderschutzhauses Kreis Waldshut.
Die Rolle der Polizei
Oft sind es Polizeibeamte, die als erste Außenstehende mit häuslicher Gewalt konfrontiert werden – meist gerufen von den Opfern selber oder auch von aufmerksamen Nachbarn.

Die Polizei kann beispielsweise den Täter der Wohnung verweisen, diese Maßnahme wurde 2009 explizit in das Polizeigesetz (§27a) Baden-Württemberg aufgenommen. Oder eine Unterbringung des Opfers an einem sicheren Zufluchtsort veranlassen, dies in der Regel durch Abholung des Opfers von Mitarbeiterinnen des Frauen- und Kinderschutzhauses.
Neben sofortigem Schutz, wird dem Opfer so Raum für Anträge auf weitergehende zivilrechtliche Schutzmaßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes gegeben. Weiterhin leitet die Polizei bei Verdacht auf eine Straftat ein Ermittlungsverfahren ein, informiert die Opfer über ihre Rechte und Möglichkeiten und vermittelt Kontakte mit entsprechenden Einrichtungen.
Die Polizei arbeitet bei häuslicher Gewalt eng mit anderen Einrichtungen zusammen wie Ordnungsamt, Frauenschutzhaus, Jugendamt und Gericht. „Gerade aus Sicht der Opfer ist ein zeitnaher Informationsaustausch der zuständigen Behörden und Einrichtungen sowie die Abstimmung der weiteren Maßnahmen zwingend geboten“, so Domenik Reichelt, Leiter des Polizeireviers Waldshut-Tiengen.