Ursula Freudig

Herr Elsäßer, welche gerichtlichen Maßnahmen ermöglicht das Gewaltschutzgesetz?

Dem Täter kann verboten werden, die Wohnung des Opfers zu betreten oder sich ihr über eine gewisse Bannmeile hinaus zu nähern, ein Zusammentreffen mit dem Opfer herbeizuführen und Kontakt mit ihm aufzunehmen. Dies gilt auch per SMS oder WhatsApp. Leben Täter und Opfer gemeinsam in einer Wohnung, kann sie dem Opfer zugewiesen werden. Der Täter muss die Wohnung verlassen, auch wenn es seine eigene ist oder er alleiniger Mieter ist. In der Regel ist dies auf sechs Monate befristet.

Tilman Elsäßer, Richter am Amtsgericht Waldshut, beantwortet Fragen zum Gewaltschutzgesetz.
Tilman Elsäßer, Richter am Amtsgericht Waldshut, beantwortet Fragen zum Gewaltschutzgesetz. | Bild: Ursula Freudig

Wie ist der normale Ablauf bei einem Gewaltschutzverfahren?

Grundsätzlich muss immer ein Antrag des Opfers auf Gewaltschutz vorliegen. Er ist möglich, wenn eine Person vorsätzlich verletzt wurde, jemand widerrechtlich in ihre Wohnung eingedrungen ist oder sie bedroht und unzumutbar belästigt wird, dazu gehört auch Stalking. Meist laufen die Anträge über einen Rechtsanwalt. Sie können aber auch bei der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts gestellt werden. Es kommt dann in der Regel zu einer Anhörung mit beiden Parteien.

Und wenn ein Opfer akut gefährdet ist und es schnell gehen muss?

Wenn eine eidesstattliche Versicherung des Opfers über die erlittenen Gewalttätigkeiten vorliegt, können wir im Eilverfahren Schutzmaßnahmen anordnen, dies kann unter Umständen sogar ohne Anhörung erfolgen. Ich persönlich mache die Wohnungszuweisung an Opfer aber nicht ohne Anhörung. Es ist ein massiver Eingriff, wenn jemand aus der Wohnung geworfen wird. Deshalb will ich es der betreffenden Person zuvor ermöglichen, sich zu den Vorwürfen zu äußern.

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Sind diese nicht immer gerechtfertigt?

Es gibt alles. Wir können nicht von vornherein alle Behauptungen für bare Münze nehmen. Dokumentiert ein Attest Verletzungen, können wir sehr schnell Maßnahmen veranlassen. Liegt eine eidesstattliche Versicherung vor, muss jeder Richter entscheiden, ob ihm das für Schutzanordnungen ohne mündliche Verhandlung reicht oder nicht. Wir erleben auch immer wieder, dass ein Antrag gestellt wird und alles sehr eilig ist und am nächsten Tag wird er zurückgenommen. Ein Gewaltschutzverfahren ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden und sollte nicht bei jeder Kleinigkeit beantragt oder instrumentalisiert werden, um beispielsweise den Anderen in ein schlechtes Licht zu rücken.

Wie lange dauert es, bis Schutzanordnungen in Kraft treten und werden sie in der Regel eingehalten?

Die Umsetzung erfolgt in der Regel noch am selben Tag der richterlichen Erlassung. Der Bescheid wird vom Gerichtsvollzieher persönlich zugestellt. Wenn nötig, kann er auch die Polizei hinzuziehen. Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, ist dies für den Täter schon ein sehr deutliches staatliches Signal mit großer Wirkung. In der Regel werden Schutzanordnungen akzeptiert und eingehalten. Wer gegen sie verstößt, macht sich auch strafbar.

Wie viele Fälle häuslicher Gewalt bearbeiten Sie im Monat?

Im Schnitt gehen jeden Monat aus unserem Zuständigkeitsbereich, das ist in etwa der halbe Landkreis Waldshut, drei bis vier Schutzanträge ein. Fast alle sind von Frauen. In dem einen Jahr, in dem ich schon Anträge bearbeite, kam nur einer von einem Mann.

Häusliche Gewalt und Hilfestellen

  • Ausmaß häuslicher Gewalt: 2018 wurden beim Polizeirevier Waldshut-Tiengen, zuständig für etwa den halben Landkreis Waldshut, 66 Einsätze mit Bezügen zu häuslicher Gewalt registriert, davon wurde 17 Mal der Aggressor der Wohnung verwiesen. In Deutschland gab es 2017 nach der polizeilichen Kriminalstatistik knapp 140 000 Opfer von Partnerschaftsgewalt. Zu mehr als 80 Prozent, bei sexueller Gewalt fast zu 100 Prozent, waren die Opfer Frauen. Allgemein wird von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen. Nur etwa jedes fünfte Opfer hole sich Hilfe.
  • Frauen- und Kinderschutzhaus Kreis Waldshut, 24-Stunden-Telefonnummer: 07751/35 53 (Aufnahme rund um die Uhr) oder im Internet (www.frauenhaus-wt.de). Angegliederte Beratungsstelle Courage in Lauchringen: Telefon 07741/808 22 77. Seit Jahresbeginn läuft im Schutzhaus Kreis Waldshut das Landesprojekt „Second Stage“, bei dem Frauen auf ihrem Weg in ein neues, selbständiges Leben ohne Gewalt, auch nach der Akutlage unterstützt werden. Zuständig ist Ann-Dorothee Zühlke.
  • Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 0800/011 60 16 oder im Internet (www.hilfetelefon.de)
  • Polizeistellen und Notruf: 110