Bürgerentscheid Dogern
Der Bürgerentscheid in Dogern fand am Sonntag, 4. Februar, statt. 1880 zur Wahl aufgerufene Bürger entschieden darüber, ob auf dem Hallenvorplatz ein neues Rathaus gebaut wird oder nicht. Mit 83,9 Prozent (850 Stimmen) haben die Bürgerinnen und Bürger klar gegen einen Rathaus-Neubau auf dem Vorplatz der Gemeindehalle ausgesprochen. Die geforderten 20 Prozent wurden damit sogar übertroffen.
In seiner Sitzung am 18. Juli 2017 hatte sich der Dogerner Gemeinderat klar für den Neubau im Bereich des Vorplatzes der Gemeindehalle entschieden. Die Initiative für den Erhalt des alten Rathauses startete daraufhin eine Unterschriftensammlung für ein Bürgerbegehren. Um die erforderlichen sieben Prozent der wahlberechtigten Bürger zu erreichen wären 134 Unterschriften benötigt worden, mehr als 500 Unterschriften konnte die Initiative sammeln und am 18. August 2017 im Rathaus übergeben.
Laut Bürgermeister Fabian Prause sei mit der Absage an den Rathausneubau ein Ergebnis erreicht, dass die breite Meinung der Bevölkerung widerspiegelt. Die Wahlbeteiligung in Dogern lag bei 54,24 Prozent. Die Zukunft des Dogerner Rathauses steht nach dem Bürgerentscheid somit wieder offen: Verwaltung und Gemeinderat müssen erneut beraten, ob es in Dogern zu einem Rathaus-Neubau kommen wird oder das bestehende Rathaus modernisiert und saniert wird.
Bürgerentscheid Klettgau
In Klettgau fand am 3. Juni 2018 der erste Bürgerentscheid in der Geschichte der Gemeinde statt. Hier entschieden die Bürgerinnen und Bürger über den Bau einer Motorsportanlage eines Schweizer Investors. Die Gegenstimmen erhielten mit 38,1 Prozent der Wahlberechtigten fast das doppelte des geforderten Quorums von 20 Prozent der 5900 wahlberechtigten Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 56,39 Prozent.
Die Gegner der Motorsportanlage hatten schon gleich in der ersten Gemeinderatsitzung zu Wort gemeldet, als die Anfrage des Schweizer Investors auf der Tagesordnung stand und waren mit dem Ergebnis somit zufrieden. Am 18.12.2017 hatten sie das Bürgerbegehren mit 758 Unterschriften an den Bürgermeister überreicht.
Im Februar dieses Jahres wurde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens bekannt gegeben. Enttäuscht über das Ergebnis waren vor allem junge Motorradfahrer, die sich von der Anlage viel für die Gemeinde versprochen hatten.

Bürgerentscheid Rheinfelden
In Rheinfelden scheiterte 2016 ein Bürgerbegehren am geforderten Quorum von 20 Prozent. Weder die Stimmen der Befürworter noch die der Gegner reichten für das notwendige Quorum aus: 4473 (17,45 Prozent) Bürgerinnen und Bürger stimmten für nein, 4174 (16,29 Prozent) für ja. Abgestimmt wurde über den Bau eines Rheinstegs (Fußgänger- und Radfahrerbrücke).
Die „Aktion Bürgerentscheid Rheinsteg“ hatte im Vorfeld 3427 gültige Unterschriften gesammelt, die am 24. September 2015 übergeben wurden. Für den Bürgerentscheid in Rheinfelden hat die Stadt insgesamt fast 25.000 Euro ausgegeben. Am Tag der Abstimmung waren 200 Wahlhelfer im Einsatz. Die Beteiligung lag allerdings bei nur 33,8 Prozent.
Gescheitertes Bürgerbegehren in Häusern
In Häusern war 2016 ein Bürgerbegehren gegen die Bebauung des "Gießbacher Kopfes" mit Windkraftanlagen aus formalen Gründen gescheitert. Zwar hatte eine Bürgerinitiative am 27. Oktober 2016 rund 260 gültige Unterschriften abgegeben, das Bürgerbegehren scheiterte jedoch aus inhaltlicher Unbestimmtheit.
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Über Themen, die für die gesamte Gemeinde relevant sind und die nicht im von der Gemeinde entschieden werden müssen, können Bürgerinnen und Bürger mit einem Bürgerentscheid auf eigene Initiative hin selbst abstimmen. In der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind die Voraussetzungen hierfür festgelegt.
Wie kommt es zu einem Bürgerentscheid?
Um einen Bürgerentscheid durchzuführen, bedarf es zunächst eines Bürgerbegehrens durch die Bürgerinnen und Bürger. Alternativ kann ein Bürgerentscheid auch mit einer Zweidrittelmehrheit aller Mitglieder im Gemeinderat beschlossen werden.
Vor dem Bürgerentscheid: Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren?
Ein Bürgerbegehren darf nicht zu den in § 21 Abs. 2 der Gemeindeordnung Ausnahmen beantragt werden. Hierzu zählen beispielsweise Themen, für die kraft Gesetzes ein Bürgermeister zuständig ist. Ein Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden. In der Regel müssen hierfür mindestens sieben Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unterschreiben. Im schriftlich eingereichten Bürgerbegehren müssen die zur Entscheidung stehende Frage, eine Begründung und ein Vorschlag zur Kostendeckung der verlangten Maßnahme enthalten sein.
Wie geht es weiter?
Der Gemeinderat überprüft, ob das eingereichte Bürgerbegehren zulässig ist. Ist das der Fall, leitet er die Durchführung des Bürgerentscheides ein. Nicht erforderlich ist ein Bürgerentscheid nur dann, wenn der Gemeinderat die verlangte Maßnahme des Bürgerbegehrens beschließt. Der Gemeinderat legt auch einen Termin für den Bürgerentscheid fest. Die Frage auf dem Stimmzettel des Bürgerentscheids müsse laut Internetseite des Beteiligungsportals Baden-Württemberg dabei so formuliert sein, dass die Bürgerinnen und Bürgern sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können. Die gestellte Frage wird durch die Mehrheit der gültigen Stimmen entschieden. Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen. Der Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Innerhalb von drei Jahren kann dieser jedoch durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.