Wie die Bundespolizei mitteilt, soll es ab Mittwoch, 6. Mai, Berufspendlern möglich sein, den Grenzübergang Rheinheim/Zurzach zu nutzen. Dies allerdings beschränkt auf Montag bis Freitag, zwischen 5 und 9 Uhr, sowie zwischen 16 und 20 Uhr, wie es in einer Mitteilung heißt.
Der Schritt erfolge in enger Abstimmung mit der Eidgenössischen Zollverwaltung und soll zur Entlastung der bislang zugelassenen Grenzübergänge beitragen. Ausdrücklich darauf hingewiesen wird: „Berechtigt zur Nutzung des Grenzüberganges Rheinheim/Zurzach sind ausschließlich Berufspendler. Eine Zollabfertigung ist nicht möglich.“
Wichtige Nachweise für Berufspendler
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Berufspendlereigenschaft durch die Pendlerbescheinigung nachgewiesen werden muss. Außerdem müssen die Pendler für den Grenzübertritt einen gültigen und anerkannten Pass oder ein ebensolches Passersatzdokument vorweisen können.
Und eine weitere Neuerung gibt es: Denn ebenfalls ab Mittwoch, 6. Mai, soll der Transit für Berufspendler aus der Schweiz durch den „Jestetter Zipfel“ über deutsches Gebiet wieder in die Schweiz möglich.