Hitze und langanhaltende Trockenheit: In den Landkreisen Waldshut und Lörrach herrscht extreme Waldbrandgefahr. Die Kreisforstämter weisen darum darauf hin, dass gegenwärtig auch vom Verbrennen von Reisig im Zuge der Sturm- und Käferholzaufarbeitung abzusehen ist. Unter den derzeitigen Bedingungen seien abgestorbene Pflanzenteile, trockenes Streu und herumliegendes Holz sehr leicht entzündlich, ein Feuer könnte sich sehr schnell ausbreiten.

Waldbrände entstünden meist durch Leichtsinn oder Unachtsamkeit. Darum sei die Einhaltung der geltenden Regeln im Wald entscheidend.

Diese Regeln gelten im Wald

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten und geöffneten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Kraftfahrzeuge nicht seitlich an Waldwegen parken, damit großen Löschfahrzeugen nicht die Zufahrt versperrt wird. Außerdem können heiße Katalysatoren an der Fahrzeugunterseite dürres Gras in Brand setzen!
  • Keine Glasflaschen sorglos liegen lassen, da der Brennglaseffekt zu offenem Feuer führen kann.
  • Waldbesitzer werden zu besonderer Vorsicht beim Verbrennen von Reisig und Rinde zur Bekämpfung der Borkenkäfer angehalten. Über die Hälfte der Waldbrände entstehen durch Fahrlässigkeit und wären daher weitgehend vermeidbar.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Sollte es zu einem Brand kommen, ist es darum wichtig, umgehend den Notruf unter 112 zu informieren.

Verstöße laut Behörden als Ordnungswidrigkeit geahndet, können aber je nach konkreter Situation auch als Straftat gewertet werden. In der Mitteilung des Waldshuter Kreisforstamts wird außerdem zu bedenken gegeben: „Die Feuerwehren sollten sich im Augenblick aus Infektionsschutzgründen auf Notfalleinsätze beschränken und in ihren Kapazitäten nicht durch vermeidbare Feuer im Wald zusätzlich belastet werden.“

Und in der Schweiz?

Auch auf gegenüberliegender Rheinseite wird vor großer Waldbrandgefahr gewarnt. So gilt beispielsweise auch in den Kantonen Basel-Stadt und Aargau absolutes Feuerverbot im Wald und an den Waldrändern.

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