Aufgrund der fallenden Inzidenz-Zahlen gibt es nach den bislang strikten Besuchsverboten in der Corona-Pandemie nun in den Krankenhäusern im Kreis Lörrach und Waldshut schrittweise Lockerungen der Besuchsregelungen. In den Häusern beider Landkreise ist vollständig Geimpften sowie Covid-19-Genesenen nun erlaubt, Patienten zu besuchen. Zwingend notwendig für den Besuch sind Nachweise. Möglich werden diese ersten Öffnungsschritte durch eine Verordnung der Bundesregierung, die Ausnahmen für Geimpfte oder Genesene regelt. Zum Schutz vor Infektionen hatte seit Anfang November in allen Kliniken ein generelles Besuchsverbot gegolten.

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Besuche in den Kreiskliniken in Lörrach

Wer als Patient in einer der Kliniken in Lörrach liegt, kann ab sofort wieder einen Besucher pro Tag für eine Stunde empfangen, wenn dieser vollständig geimpft oder mit Geimpften gleichgestellt ist – etwa nach einer überstandenen Covid-19-Infektion, heißt es in einer Pressemitteilung der Kliniken des Landkreises Lörrach. Ein Nachweis ist dabei zwingend erforderlich und kann zum Beispiel über einen Impfpass oder einen positiven PCR-Test in Kombination mit einem Ausweisdokument, nicht jedoch über einen Antigen-Schnelltest erbracht werden. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Patienten nach knapp sieben Monaten der nahezu vollständigen Schließung endlich wieder Besucher empfangen können“, berichtet Bernhard Hoch, medizinischer Geschäftsführer.

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Neben den Lockerungen gelten auf bestimmten Stationen in den Lörracher Kliniken weiterhin Besuchsverbote wie in der Geriatrie, Onkologie, in den Intensiv- und Covid-Stationen. Vom Besuchsverbot ausgenommen sind Begleitpersonen minderjähriger oder dementer Patienten oder die Sterbebegleitung. „Die Besuchsregelungen für das St. Elisabethen-Krankenhaus bleiben unverändert bestehen und sind dessen Website zu entnehmen“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Auch die Kreiskliniken in Lörrach lockern aufgrund der sinkenden Inzidenz-Zahlen das Besuchsverbot schrittweise.
Auch die Kreiskliniken in Lörrach lockern aufgrund der sinkenden Inzidenz-Zahlen das Besuchsverbot schrittweise. | Bild: Daniel Gramespacher

Weil seit November ein generelles Besuchsverbot in den Kliniken herrschte, haben die Lörracher Kreiskliniken für alle Patienten ein kostenfreies W-LAN eingerichtet. Ebenso wurden die Einheitenzähler bei den Patiententelefonen ausgeschaltet und kostenfreie Kopfhörer für Radio und Fernsehen verteilt. Diese Regelungen bleiben weiterhin bestehen. „Wir beobachten derzeit die Lage sehr genau und vielleicht gibt es auch bei uns bald weitere Lockerungen“, so Marion Steger, Leiterin Marketing und PR.

Waldshut: Klinikum Hochrhein

Anders als in den Kliniken in Lörrach dürfen am Klinikum Hochrhein auch Besucher, die einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist und von einer zertifizierten Teststelle durchgeführt wurde, als Besucher ins Gebäude. Bislang hielt das Klinikum als Vorsichtsmaßnahme am
Besuchsverbot fest, seit dem gestrigen Donnerstag, 27. Mai, sind Besuche nun wieder möglich.

„Wir schätzen uns glücklich, dass wir auch im Klinikum langsam aber sicher eine Erleichterung spüren. Im Vergleich zum vergangenen Jahr haben wir zwar aktuell noch Corona-Patienten auf der Isolierstation sowie auf der Intensivstation, aber es stellt sich ein leichter Rückgang ein.“
Hans-Peter Schlaudt, Geschäftsführer der Klinikum Hochrhein GmbH

Bis auf Weiteres, und abhängig von den Inzidenzen im Landkreis, gelten im Klinikum die „3 G‘s – Geimpft – Genesen – Getestet“. Diese Regelung gilt nicht für die Isolierstation sowie die Intensivstation, informiert das Klinikum Hochrhein. Dort bleibt das Besuchsverbot bestehen.

Wer für einen Besuch ins Krankenhaus nach Waldshut möchte, muss vor Einlass neben seinem Personalausweis und einer ausgefüllten Selbstauskunft (diese kann auch vorab auf www.klinikum-hochrhein.de runtergeladen werden) eines der folgenden Dokumente vorlegen: Einen Antigentest/Coronatest einer zertifizierten Teststelle mit negativem Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist oder einen Nachweis einer vollständigen COVID-19 Impfung, wobei die Zweitimpfung mindestens 14 Tage vor Betreten des Klinikums erfolgt sein muss. Ein Besuch ist auch möglich, wenn der ein ärztlicher Nachweis/PCR-Befund einer überstandenen COVID-19 Infektion vorgelegt werden kann.

Bild 2: Darf man Angehörige im Krankenhaus jetzt wieder besuchen? Blick auf die Besuchsregelungen in den Kliniken in Lörrach und Waldshut
Bild: Klinikum Hochrhein GmbH

Hierbei ist zu beachten, dass der PCR-Befund mindestens 28 Tage alt sein muss und nicht älter als sechs Monate sein darf. Ist die überstandene Covid-19-Infektion länger her, muss eine einmalige Impfung vor mindestens 14 Tagen durchgeführt worden sein.

Jeder Patient darf täglich einen Besucher in der Zeit von 14 bis 18 Uhr für eine Stunde empfangen. Die Einlasskontrolle erfolgt durch einen externen Sicherheitsdienst am Eingang des Klinikums. Im gesamten Klinikbereich muss eine FFP2-Maske getragen werden. Erkrankte Kinder dürfen immer von einer erwachsenen Person, unabhängig von den „3 G‘s“ begleitet werden.

Ausnahmen gibt es auch für Angehörige von sterbenden Patienten erhalten auch weiterhin eine Ausnahme von den aktuellen Regelungen und werden vom Klinikum
entsprechend informiert. Auch Schwangere dürfen weiterhin von einer Person zur Geburt begleitet werden, diese wird im Klinikum getestet. Verlässt die Person im Anschluss das Haus, so fällt sie unter die
beschriebene „3 G“ Regelung.

„Ich freue mich sehr, dass wir unseren Patienten endlich wieder Besuche – wenn auch unter kontrollierten Bedingungen – ermöglichen können. Die vergangenen Monate waren sowohl für unsere Patienten als auch für deren Angehörige eine sehr belastende Zeit und wir alle hoffen, dass wir nun dauerhaft wieder in den Regelbetrieb übergehen können“, erklärt Geschäftsführer Hans-Peter Schlaudt.

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