Der 1. August ist der Schweizer Bundesfeiertag. Und den feiern die Nachbarn südlich des Rheins kräftig mit politischen Ansprachen, Feuerwerk und Lampions. Der Ausnahmezustand hat auch Auswirkungen auf den Flugverkehr.
„Wie in den vergangenen Jahren werden aufgrund von Feuerwerken auch am diesjährigen 1. August die abendlichen Beschränkungen für An- und Abflüge durch den deutschen Luftraum aufgehoben“, teilt die Medienstelle des Flughafens Zürich in einer Pressemeldung mit.
Gemäß deutscher Verordnung müsste eigentlich ab 21 Uhr von Osten her auf der Piste 28 gelandet werden.
Jederzeit wetterbedingte Abweichungen möglich
„Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Stellen wird am Abend des Schweizer Nationalfeiertages auf diese Regelung verzichtet“, heißt es in der Meldung. Landungen sollen daher ab 21 Uhr bis zum Ende des Flugbetriebs von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 erfolgen. Gestartet werden soll bis 22 Uhr nach Westen und Süden, ab 22 Uhr nach Norden.
Kurzfristige wetterbedingte Abweichungen sind jederzeit möglich.