Immer wieder gibt es Beschwerden, dass volle Mülltonnen im Landkreis Waldshut nicht geleert werden. Und das hat einen Grund: Der Deckel lässt sich nicht komplett schließen. Manchmal sind es nur wenige Zentimeter, doch die Tonne bleibt dennoch ungeleert stehen und augenscheinlich häufen sich die Fälle.
Sind die Vorschriften in den vergangenen Wochen verschärft worden?
Diese Vermutung bestätigt Tobias Herrmann, Sprecher des Landratsamts Waldshut, auf Anfrage des SÜDKURIER: „Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EBA) hat den Entsorger Kühl kürzlich darauf hingewiesen, dass die Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung im Abfuhrbetrieb wieder stärker beachtet werden müssen.“ Das heißt: Die Abfallbehälter dürfen nur so voll sein, dass sich der Deckel mühelos schließen lässt. Auch das Pressen von Abfällen in die Abfallbehälter ist nicht gestattet, erläutert Herrmann mit Verweis auf Paragraf 3 der Abfallwirtschaftssatzung.
Warum wird die Regelung nun strenger verfolgt?
„Bürgerinnen und Bürger, die Mülltonnen überfüllen, verschaffen sich gegenüber den übrigen Haushalten, die ihre Tonnen korrekt befüllen, einen Gebührenvorteil. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden daher überfüllte Mülltonnen nicht mehr entleert“, so Herrmann.

Wann ist eine Beschwerde beim Amt für Abfallwirtschaft ratsam?
Wenn die Tonne bei der Abfuhr stehen bleibt, weil sie nicht ganz geschlossen ist, sind Reklamationen an die Abfallwirtschaft aussichtslos. Allerdings: Sie sind, so Landratsamtssprecher Herrmann, in den Fällen ratsam, „wenn die Mülltonne tatsächlich mit geschlossenem Deckel zur Restmüllabfuhr bereit gestellt wurde und der Entsorger die Mülltonne irrtümlich beanstandet hat“.