Seit Mitte Januar hat die Nachfrage nach einer Corona-Impfung spürbar nachgelassen, wie das Landratsamt Waldshut in einer Pressemitteilung schreibt. Der Landkreis habe darauf frühzeitig reagiert und das Impfangebot sukzessive angepasst.
So seien die Öffnungszeiten in den Mini-Kreisimpfzentren (KIZ) geändert und die Gemeindeimpftage auf den Abend verlegt worden, „auch um insbesondere den Berufstätigen ein möglichst niederschwelliges Impfangebot zugänglich zu machen“, heißt es aus dem Landratsamt.
Seit Februar gibt es darüber hinaus in den Mini-KIZ und bei den Gemeindeimpftagen die Aktion „Freie Impfstoffwahl“. Diese läuft bis Ende Februar und voraussichtlich auch im März weiter.
Zum Monatsende erfolgt eine weitere Anpassung des Impfangebots. Am Freitag, 25. Februar, werden die Mini-KIZ in Bonndorf und Häusern zum vorläufig letzten Mal geöffnet sein.
Die Nachfrage an beiden Standorten habe sich seit Anfang Februar so stark reduziert, dass die Impfnachfrage im nördlichen Kreisgebiet durch die beiden im Betrieb bleibenden Mini-KIZ in Lauchringen und Bad Säckingen sowie durch die weiterhin stattfindenden Gemeindeimpftage aufgefangen werden kann.
Die Öffnungszeiten der verbleibenden Mini-KIZ ab Montag, 28. Februar
- Bad Säckingen: Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils von 16 bis 20 Uhr.
- Lauchringen: Mittwoch und Samstag, jeweils von 16 bis 20 Uhr. Freitags von 16 bis 20 Uhr werden Kinderimpfungen angeboten.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeimpftage
Bei den Gemeindeimpftagen bleiben die Öffnungszeiten unverändert. Sie werden weiterhin jeweils von 16 bis 19 Uhr in zentralen Räumlichkeiten in den Gemeinden durchgeführt.
Impfungen beim Hausarzt
Im Landkreis Waldshut bieten verschiedene Ärzte Impfungen gegen das Coronavirus an. Eine Liste der Praxen hat das Landratsamt online auf dieser Seite zusammengestellt.
Neuer Impfstoff Novavax ab 21. Februar
Voraussichtlich am 21. Februar wird der neu zugelassene Novavax-Impfstoff an die Mini-Kreisimpfzentren des Landkreises Waldshut verteilt. Bereits jetzt können entsprechende Termine über die Terminbuchungsseite reserviert werden.
Bislang keine Impfungen in Apotheken
Laut Landesapothekerkammer Baden-Württemberg sind mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention seit dem 11. Dezember auch Apotheker zu Impfungen gegen das Coronavirus berechtigt. Voraussetzung hierfür ist eine Schulung, die die Bundesapothekerkammer in Abstimmung mit der Bundesärztekammer entwickelt hat. Bislang bietet jedoch keine Apotheke am Hochrhein und im Südschwarzwald Impfungen an.