Nun ist es Gewissheit: An drei Tagen in Folge wurde laut Landesgesundheitsamt im Landkreis Waldshut der Grenzwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 überschritten. Damit wird im Landkreis nun die so genannte „Notbremse“ gezogen und einige Lockerungen der vergangenen Wochen werden zurückgenommen. Das Landratsamt hat am Freitagabend gemäß der Corona-Verordnung des Landes eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die ab Montag, 29. März, gilt.

Welche Beschränkungen gelten ab Montag?

  • Handel: Nach Auskunft des Landratsamts heißt das, dass der Einzelhandel kein „Click & Meet“, die Öffnung nach vorheriger Terminvergabe, mehr anbieten darf. „Click & Collect“, also online bestellen und abholen, ist aber weiterhin möglich.
  • Keine Verschärfung der Kontaktbeschränkung: Das Land hat beschlossen, dass die allgemeine Regelung auch bei der Notbremse bestehen bleibt. Maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten dürfen sich treffen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mit. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
  • Autofahrten: Bei Mitfahrten von haushaltsfremden Personen im Auto gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske). Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
  • Freizeit: Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Nutzung von Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitindividualsport ist untersagt; dies gilt nicht für weitläufige Außensportanlagen für Personengruppen.
  • Unterricht: Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur als Onlineunterricht zulässig.
  • Körpernahe Dienstleistungen (Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen) mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, sind untersagt. Zur Ausnahme gehören auch Friseure, die weiterhin geöffnet bleiben.

Wann gibt es wieder Lockerungen?

Die schärferen Regelungen treten wieder außer Kraft, wenn das Landratsamt Waldshut eine seit fünf Tagen in Folge bestehende 7-Tages-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner feststellt und dies bekanntmacht. „Diese Wirkung tritt dann bereits am Tag nach der Bekanntmachung ein“, so die Auskunft des Landratsamts.

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