Die Polizisten wollten den Mann am 21. März festnehmen. Dann ging der 28-Jährige mit einem Messer auf einen Polizisten los. Der Beamte wurde verletzt, der Mann festgenommen. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Anklage wegen versuchtem Totschlag.
Das hat sich vor drei Monaten ereignet
In ihrer Pressemitteilung vom Freitag, 28. Juni, schreibt die Staatsanwaltschaft: „Konkret wird dem 28-jährigen Angeschuldigten zur Last gelegt, am 21. März 2024, gegen 9 Uhr, in einer westlichen Nachbargemeinde der Großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen auf der rückwärtigen Terrasse eines Wohngebäudes einen Polizeibeamten einer Spezialeinheit mit einem neun Zentimeter langen Messer im Gesichts- und Halsbereich angegriffen zu haben, wobei der Angeschuldigte eine tödliche Verletzung des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben soll.“
Der Beamte und der Beschuldigte wurden verletzt
Der Geschädigte habe trotz getragener Schutzausrüstung aufgrund des Angriffs Schnittverletzungen im Gesichts- und Schulterbereich erlitten. Trotz dieser Verletzung sei es dem Beamten gelungen, sich gegen den Angriff zur Wehr zu setzen. Im Rahmen der Abwehr sei der Angeschuldigte durch ein Glaselement mehrere Meter in die Tiefe gestürzt und habe sich dabei Verletzungen im Kopf- und Rückenbereich zugezogen.
Deshalb war eine Spezialeinheit vor Ort
Die Einsatzkräfte der Polizei waren zur Vollstreckung eines wieder in Vollzug gesetzten Untersuchungshaftbefehls gegen den Angeschuldigten in einem anderen Strafverfahren vor Ort. Nach den durchgeführten Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass der Angeschuldigte beabsichtigte, sich der Festnahme durch Flucht über den rückwärtigen Gebäudeteil zu entziehen. In diesem Zusammenhang dürfte es zu dem Messerangriff gekommen sein.
Der Beschuldigte hat mehr auf dem Kerbholz
Der Angeschuldigte gibt an, aufgrund des Sturzes keine Erinnerung mehr über das angeklagte Tatgeschehen zu haben. Der Angeschuldigte ist unter anderem wegen eines Körperverletzungsdelikts sowie mehreren Fällen von Beleidigungen und Bedrohungen, unter anderem gegen Personen der Exekutive und Judikative, vorbestraft, heißt es in der Mitteilung weiter.
Das Landgericht entscheidet, wie es weitergeht
Das Landgericht Waldshut-Tiengen als Schwurgerichtskammer wird im weiteren Verlauf über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden haben.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin: „Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.“