Weil der Mediziner auf Hinweisschildern betont, dass in seinen Praxisräumen kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, hat die betreffende Gemeinde Anzeige erstattet. Mittlerweile ist auch das Stuttgarter Sozialministerium auf den Fall aufmerksam geworden.

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Auf Anfrage unserer Zeitung ließ der Arzt aus dem östlichen Landkreis ausrichten, dass er in seiner Praxis das Hausrecht ausübt und dieses über die Verordnung hinaus reiche. Doch damit liegt der Dentist falsch: „Durch das Hausrecht können die bindenden Vorgaben der Corona-Verordnungen nicht einfach außer Kraft gesetzt werden“, betont Pascal Murmann, Sprecher des Sozialministeriums in Stuttgart.

Gemeinde schreitet ein

Rückfragen bei der zuständigen Ortspolizei-Behörde ergaben, dass eine Mitarbeiterin sich in der betreffenden Praxis ein Bild von der Situation gemacht hat. Aus dem Rathaus war zu erfahren: „Am Eingang zur Praxis befand sich ein Schild, wonach in den Räumen keine Maskenpflicht bestehe. Der Inhaber wurde angetroffen und über die Rechtslage informiert. Es erfolgte die Aufforderung, das Schild zu entfernen.“

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Jetzt mahlen die Mühlen der Bürokratie: Die Gemeinde hat bei der Bußgeldstelle des Landratsamtes Anzeige gegen den Zahnarzt erstattet. Laut Pressesprecherin Susanna Heim wird der Beschuldigte nun zu einer Stellungnahme aufgefordert, für die er vier Wochen Zeit hat.

Bis zu 5000 Euro Bußgeld

Nach Auskunft des Sozialministeriums könnte ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro verhängt werden. Gegen dieses kann der Beschuldigte allerdings Widerspruch einlegen. „In diesem Fall wird die Sache vor Gericht gehen“, so die Landratsamts-Sprecherin. Der Vorgang um den Zahnarzt aus dem Kreis Waldshut ist bislang wohl ein absoluter Einzelfall. „Uns sind keine weiteren derartigen Fälle im Regierungsbezirk Freiburg bekannt“, so Ministeriums-Sprecher Pascal Murmann auf Anfrage.

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