Die im Mai 2024 durch den Regionalverband Hochrhein-Bodensee ausgewiesenen Vorrangflächen für Freiflächen-PV-Anlagen bleiben nach der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen unverändert bestehen. Der Planungsausschuss des Verbands empfahl der Verbandsversammlung nun die Fortführung der bisherigen Planungen. Im Landkreis Waldshut wurden 71 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 573 Hektar ausgewiesen.

Kaum Einwendungen gegen Freiflächen-PV-Anlagen – auch nicht von der Bevölkerung

Im Gegensatz zu den Vorranggebieten für Windenergieanlagen verlief die Ausweisung der Vorranggebiete für Freiflächen-PV-Anlagen bislang weitgehend reibungslos. Waren bei den Windenergie-Vorranggebieten rund 8750 Stellungnahmen durch den Regionalverband zu prüfen, gingen zum zweiten Anhörungsentwurf für Freiflächen-PV-Anlagen vom Mai 2024 lediglich 94 Stellungnahmen ein – 89 von Trägern öffentlicher Belange wie den Kommunen, und nur fünf von privater Seite. Bei den Windkraftanlagen war das Verhältnis diametral entgegengesetzt – hier gingen rund 8550 Einwendungen von privater Seite ein.

„An den Vorranggebieten für Freiflächen-PV-Anlagen werden keine Änderungen mehr vorgeschlagen“, erklärte Verbandsdirektor Sebastian Wilske.
„An den Vorranggebieten für Freiflächen-PV-Anlagen werden keine Änderungen mehr vorgeschlagen“, erklärte Verbandsdirektor Sebastian Wilske. | Bild: Alexander Jaser

Die Planungen werden unverändert fortgesetzt

Verbandsdirektor Sebastian Wilske konnte dem Planungsausschuss daher den Satzungsbeschluss zur Teilfortschreibung der PV-Freiflächenanlagen nach der Prüfung der Umweltkriterien „ohne wesentlichen Änderungen“ zur Verabschiedung vorschlagen. Für Andreas Schmid, Vorsitzender der CDU-Fraktion in der Verbandsversammlung, ein eindeutiges Signal: „Die Ausarbeitung des Verbands macht es uns einfach, den Planungen zuzustimmen. Wir brauchen die PV-Freiflächenanlagen, da diese Technologie die günstigste Möglichkeit ist, Strom zu erzeugen.“

Eine Haltung, der sich seine Freie-Wähler-Amtskollegin Marion Dammann für die Freien Wähler anschloss. AfD-Fraktionsvorsitzender Matthias Jehle stellte ausdrücklich fest, dass „der Widerstand bei Photovoltaikanlagen deutlich geringer als bei Windkraftanlagen ist.“ Seine Fraktion halte es jedoch „nicht für akzeptabel, dass zugunsten dieser Anlagen kostbares Ackerland geopfert wird.“ Eine Einschätzung, der Grünen-Fraktionschef Peter Schanz mit Nachdruck entgegentrat, drohe mit der Ausweisung dieser Vorranggebiete doch nicht die Gefahr einer „Versiegelung von Ackerland, denn die PV-Flächen werden ökologisch aufgewertet.“

„Die Ausarbeitung des Verbandes macht es uns einfach, den Planungen zuzustimmen“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Andreas Schmid.
„Die Ausarbeitung des Verbandes macht es uns einfach, den Planungen zuzustimmen“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzender Andreas Schmid. | Bild: Alexander Jaser

Eine Einschätzung, der Johannes Foege für die SPD-Fraktion beitrat. Zudem schaffe die Vorlage des Regionalverbands „Rechtssicherheit für die Sicherung der Stromversorgung.“ Bedenken bezüglich einer unkontrollierten Errichtung von Stromspeichern in den Vorranggebieten trat Verbandsdirektor Wilske mit der Erläuterung entgegen, dass es nicht möglich sei, dort derartige Anlagen zu errichten. Möglich sei lediglich der Bau kleiner Speicheranlagen.

Verbandsvorsitzender Martin Kistler, Landrat des Kreises Waldshut, begrüßte die weitgehende Einigkeit des Planungsausschusses, „denn wir können mit diesem Beschluss ein positives Projekt weiter zum Abschluss bringen.“ Der Planungsausschluss stimmte der Empfehlung für die Verbandsversammlung geschlossen zu, lediglich die Vertreter der AfD enthielten sich der Stimme. Die endgültige Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung ist für den 30. September 2025 geplant.

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