Ende Oktober wurde der Kassenärztlichen Vereinigung vom Bundessozialgericht höchstrichterlich bescheinigt, dass sie rechtswidrig Ärzte ohne Sozialversicherung beschäftigt. Das allein hätte an sich gereicht, um demütig in Sack und Asche zu gehen. Denn man könnte in dieser Sache durchaus fragen, warum das Selbstverwaltungsorgan der niedergelassenen Ärzteschaft den deutschen Sozialversicherungssystemen jahrelang Beiträge vorenthält. Aber stattdessen hat die KV nach dem Urteil trotzig hausärztliche Notfallpraxen im ganzen Land geschlossen. Auch in Bad Säckingen.
Die Politik trifft diesmal keine Schuld
Was sie sich dabei gedacht hat? Vielleicht, dass die Öffentlichkeit angesichts des schwer verständlichen Themas wie immer reflexhaft die Schuld bei der Politik suchen würde? Doch dazu muss man folgendes wissen: Nicht die Politik, sondern die KV als Vertretung der niedergelassenen Ärzteschaft hat den Auftrag zur Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung.
Und dazu gehört auch der Wochenenddienst der niedergelassenen Ärzte. Diesen zu kappen, ist der einfachste Weg, vor allem dann, wenn man im Stuttgart sitzt, weit weg vom Unmut auf dem Land. Dabei hatte die KV beileibe genug Zeit für eine tragfähige Lösung. Denn das in Rede stehende Verfahren vor den Sozialgerichten dauerte vier Jahre lang.
Was ist mit den Folgen?
Gleichzeitig redet die KV die Folgen der Notfallpraxen-Schließungen schön: Jetzt so zu tun, als ob es dadurch nur zu etwas mehr Wartezeiten für Patienten kommt, ist nicht nur in höchstem Maße ignorant, sondern auch verantwortungslos. Denn es geht nicht um ein bisschen Wartezeit, es geht darum, dass wegen Überlastung mittlerweile Patienten abgewiesen werden müssen.
Dabei versuchen örtliche Kliniken trotz ihrer Not auch jenen Patienten zu helfen, die die KV jetzt vor ihrer Tür abgeladen hat. Der richtige Adressat für den verständlichen Patientenärger ist also nicht die Klinik, sondern die ärztliche Selbstverwaltungsbürokratie in Stuttgart.