Es ist eine Nachricht, die selbst kommunalpolitisch versierte Beobachter überrascht: Am 2. Juni wird in Waldshut der Landrat gewählt und nun wird bekannt, dass es zwei Bewerber um das Amt gibt. Das bestätigt das Landratsamt Waldshut am Mittwoch auf Anfrage des SÜDKURIER. Auch das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg bestätigt Informationen über den Eingang zweier Bewerbungsunterlagen. Doch es bleiben einige Fragezeichen.

Von wem ist die zweite Bewerbung?

Kaum jemand hatte mit einem Gegenkandidaten oder einer -kandidatin für den amtierenden Landrat Martin Kistler gerechnet. Dass eine der beiden Bewerbungen von ihm stammt, scheint sicher: Bereits kurz nach Beginn der Bewerbungsfrist informierte der Amtsinhaber öffentlich darüber, dass er erneut zur Wahl antreten wolle.

Doch von wem stammt die zweite Bewerbung? Hier rätseln selbst langjährige Experten der Kreispolitik, wie Recherchen des SÜDKURIER zeigen. Über den Namen der Frau oder des Mannes ist von offizieller Seite nichts zu erfahren – mehr noch: Wer sich nun beworben hat, dürfe das Landratsamt Waldshut noch nicht veröffentlichen, heißt es auf Anfrage des SÜDKURIER.

Denn: „Eine formale Zustimmung des zweiten Kandidaten, dass sein Name veröffentlicht werden darf, liegt nach jetzigem Stand nicht vor. Zudem besagt die Landkreis-Ordnung, dass das Benennungsverfahren als Personalsache in einer nichtöffentlichen Ausschusssitzung erfolgen muss“, erklärt Tobias Herrmann, Pressesprecher des Landratsamts Waldshut, auf Nachfrage.

Dass anders als bei Kistlers Wahlsieg vor acht Jahren gegen den damaligen Landrat Tilman Bollacher, keine Initiative aus dem Kreistag hinter dem Gegenkandidaten oder der Gegenkandidatin stehe, scheint jedenfalls sicher.

Vielmehr zeigen sich Vertreter aus dem Gremium rundheraus überrascht, denn im Großen und Ganzen könne man Kistler eine ordentliche Arbeit attestieren, auch wenn Landrat und Kreistag nicht immer einer Meinung seien, wie aus dem Gremium zu hören ist.

Warum nennt das Landratsamt die Bewerber nicht?

Herrmann erklärt dazu: „Bei der Benennung der Wahlbewerber wirkt neben dem durch den Kreistag gebildeten Wahlausschuss auch das baden-württembergische Innenministerium mit, da dem Landrat neben dem Vorsitz des Kreistags auch die Leitung des Landratsamts als untere staatliche Verwaltungsbehörde obliegt. Rechtlich-formell ist das Verfahren somit noch nicht abgeschlossen, sodass die Namen der Bewerber noch nicht genannt werden können.“

Auch aus dem Innenministerium war kein Name zu erfahren. Es bleibt nur die Bestätigung des Eingangs der Bewerbungen.

Und wie geht es nun weiter?

Das weitere Verfahren sehe vor, dass der Wahlausschuss und das Innenministerium über die Benennung der Kandidaten gemeinsam entscheiden. Ist dieses sogenannte Benennungsverfahren abgeschlossen, stehe verbindlich fest, wer als Kandidat für die Wahl durch den Kreistag zugelassen wird.

Erst dann werden die Namen der zugelassenen Bewerber oder Bewerberinnen bekannt gegeben und das Rätsel, wer gegen den amtierenden Landrat antritt, gelüftet. wann genau das aber sein wird, sei noch offen, heißt es aus dem Landratsamt.

Das könnte Sie auch interessieren