Im Dezember 2109 hatte der Gemeinderat das Unternehmen Rapp Trans AG mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplan beauftragt. Neben der Ortsdurchfahrt Kadelburg, die seit Jahren immer mehr vom steigenden Verkehrsaufkommen und somit steigendem Verkehrslärm betroffen ist, sollten auch die Hauptverkehrsstraßen durch Rheinheim, Dangstetten und Bechtersbohl untersucht werden. Die Ergebnisse wurden nun von der Rapp Trans AG, vertreten durch Wolfgang Wahl, dem Gemeinderat vorgestellt.
Betroffene Anwohner waren anwesend und nutzten vorab die öffentliche Fragerunde, um zusätzlich auf die Notwendigkeit aufmerksam zu machen. Zwar sei der coronabedingte Lockdown ein trauriger Anlass gewesen, dennoch war es für die direkt betroffenen Anwohner in Kadelburg eine Erholung in Bezug auf das Verkehrsaufkommen. „Jeder Tag war für uns wie ein Sonntag. Es hat plastisch gezeigt, welche Belastungen wir aushalten“, resümierte Bernhard Reichmann.
Bevor Wolfgang Wahl zum Ergebnis der Messungen kam, fasste er die Grundlagen für die schalltechnischen Gutachten zusammen und sagte: „Ab 65 dB (A) am Tag und 55 dB (A) in der Nacht sollte man aktiv werden.“
Das Ergebnis der Untersuchungen zeigt, dass der alte Ortskern von Kadelburg hauptsächlich betroffen ist, gefolgt von der Ortsdurchfahrt von Dangstetten (L 162) und den weiteren untersuchten Strecken. „Da ist einfach Handlungsbedarf“, fasste Gemeinderat Jürgen Fesser die vorgestellten Werte zusammen.
Lösungsansätze seien Geschwindigkeitsbeschränkungen, ein lärmoptimierter Fahrbahnbelag und flankierende Maßnahmen wie Geschwindigkeits-Anzeigedisplays und Kontrollen zur Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Gemeinderat Thomas Baumgartner hofft zusätzlich auf weitere nachhaltige Lösungsansätze, um die allgemeine Situation zu mindern: „Wir haben einfach zu viel Verkehr.“
Als nächster Schritt wird mit Hilfe einer Lärmaktionsplanung die Wirkung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 für die Straßenabschnitte L 161 Oberdorf/Hauptstraße in Kadelburg, L 162 Küßnacher Straße in Dangstetten, L 162 Klettgaustraße in Bechtersbohl und L 162 Zurzacher Straße Nord in Rheinheim untersucht.
Weiter soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 Stundenkilomter im Bereich südlich der L 162 der Ortsdurchfahrt Dangstetten untersucht werden. Die Ergebnisse sollen im Herbst im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgestellt werden.
Was gilt als Lärm
- Die Theorie: Laut der Erklärung von Wolfgang Wahl (Trans Rapp AG) werde Schall zu Lärm, wenn ihn jemand als belästigend, störend oder schädlich empfindet. Schalldruck, Pegel und Frequenz bestimmten die Lästigkeit und Schädlichkeit des Lärms.
- Die Messung: Für eine Lärmmessung werden der durchschnittlich tägliche Verkehr inklusive Schwerverkehrsanteil, zulässige Geschwindigkeit, Fahrbahnoberfläche, Steigungen/Gefälle, Abstand Emission-Immission und Reflexion und Abschirmung mit in die Berechnung einbezogen.