Laufenburg und Murg lehnen beide den Bau und den Betrieb eines Schweizer Atomendlagers in unmittelbarer Grenznähe ab. Eine entsprechende, weitgehend wortgleiche Stellungnahme wurde am Montag von beiden Gemeinderäten in deren jeweiliger Sitzung einstimmig beschlossen. "Nach jetzigem Stand sind die Risiken für die Bevölkerung nicht absehbar", begründete der Laufenburger Bürgermeister Ulrich Krieger in der Sitzung seines Gemeinderats die Haltung der Stadt zu einem atomaren Endlager am Bözberg.
Mit dem 2008 begonnenen Sachplanverfahren will die Schweiz einen oder zwei geeignete Standorte zur Tiefenlagerung schwach- und mittel- sowie hochradioaktiver Abfälle finden. In der mittlerweile abgeschlossenen ersten von insgesamt drei Etappen wurden mögliche geologische Standortgebiete definiert. In der nun zu Ende gehenden zweiten Etappe sollen drei mögliche Standorte für Tiefenlager ausgewählt werden. Weil einer davon der Bözberg (Jura Ost) südlich Laufenburg ist, haben wie andere Angrenzer auch die Gemeinden Laufenburg und Murg die Möglichkeit, sich zum Verfahren und dessen bisherigen Ergebnissen zu äußern.
In ihrer an das Schweizer Bundesamt für Energie adressierten Stellungnahme strichen beide Gemeinden folgende Punkte heraus:
- Grundwasserschutz: Die Oberflächenanlagen in allen drei Standortgebieten lägen in unmittelbarer Nähe zum Rhein oder zu dessen Zufluss Aare, heißt es in der beschlossenen Stellungnahme. Laufenburg beziehe 80 Prozent seines Trinkwassers aus dem Tiefbrunnen Stadenhausen, Murg große Teile seines Trinkwassers aus dem Tiefbrunnen Obersäckingen. Bei einer Havarie des Endlagers bestehe die Gefahr der Verseuchung dieser Trinkwasservorkommen.
- Umweltauswirkungen: In den vorliegenden Umweltverträglichkeitsprüfungen würden keine Aussagen zu möglichen Umweltauswirkungen auf deutsches Staatsgebiet gemacht. Gegenstand der Studien seien nur die nähere Umgebung der Obererflächenanlage udn die Verkehrswege. Untersuchungen zur Radioaktivität lägen bisher noch gar nicht vor.
- Einlagerungskonzept: Aktuelle Berichte aus Schweden zeigten, dass es dort nicht gelungen sei, ein sicheres Einlagerungskonzept zu entwickeln. Auch in der Schweiz seien noch viele technische Fragen zu Bau und Betrieb eines Tiefenlagers ungeklärt.
- Imageschaden: Laufenburg und Murg fürchten, dass ein Tiefenlager negative Auswirkungen auf ihr Image und beispielsweise den Tourismus oder die Anwerbung von Fachkräften hat. In der Studie zu den sozio-ökonomischen Wirkungen eines Endlagers auf die umgebenden Gemeinden seien mögliche nukleare Auswirkungen ausgeklammert und somit letztlich der Bau des Tiefenlagers mit der Errichtung eines mittleren Industriebetriebs gleichgestellt worden.
- Mitwirkung: In der Vergangenheit habe die Schweiz den Kreis der Betroffenen bereits sehr eng gezogen. Gemeinden, die sich von einem Bau betroffen fühlten, seien von der Mitwirkung in den den Bau begleitenden Gremien ausgeschlossen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens dürfe es deshalb nicht zu einer weiteren Verkleinerung des Kreises der Betroffenen kommen.
- Abgeltungen: Bei der Höhe möglicher finanzieller Abgeltungen dürfe die Staatsgrenze keine Rolle spielen, deutsche und Schweizer Gemeinden seien gleich zu behandeln, der deutschen Seite müsse ein zweiter Sitz in der Verhandlungskommission eingeräumt werden.
Stelllungnahmen
Auch Privatpersonen aus dem deutschen Grenzraum, die sich von den Schweizer Plänen zur Entsorgung des Atommülls betroffen sehen, können sich noch bis zum 9. März zum Verfahren und den Ergebnissen des Sachplanverfahrens geologische Tiefenlager äußern. Stellungnahmen sollten per E-Mail an sachplan@bfe.admin.ch oder per Post an die Bundeanstalt für Energie, Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle, CH-3003 Bern geschickt werden.
Weitere Informationen bietet die Deutsche Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager - DKST;
E-Mail: martin.steinebrunner@dkst.info