In der Laufenburger Oststadt wird im Bereich „Grüner Weg“ der Ersatzbau für den Kindergarten „Eulennest“ errichtet. Bereits in der ersten Sitzung des Gemeinderats des Jahres 2025 im Januar wurden dafür die Grundlagen geschaffen. Damit das Vorhaben auch planungsrechtlich auf sicheren Füßen steht, verabschiedete der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung am Montagabend nun die Ergänzungssatzung und die örtlichen Bauvorschriften für den Bau des Kindergartens. Sie werden öffentlich ausgelegt.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Ergänzungssatzung „Grüner Weg“. (Quelle: Luftbild LUBW/Ingenieurbüro Fleischer).
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs der Ergänzungssatzung „Grüner Weg“. (Quelle: Luftbild LUBW/Ingenieurbüro Fleischer). | Bild: Schönlein, Ute

Bürgermeister Ulrich Krieger betonte in der jüngsten Sitzung, dass mit dem Bau des Kindergartens so rasch wie möglich begonnen werden soll, denn durch die Bauarbeiten zur Elektrifizierung der Hochrheinstrecke, die im kommenden Sommer beginnen sollen, wäre der Kindergarten, der sich aktuell im Bereich „Brunnenmatt“ befindet, nicht mehr erreichbar. Mit den übergeordneten Behörden wurden bereits Abstimmungen zur Realisierung getroffen. Um das Projekt weiter voranzutreiben, sind Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft erforderlich. Stadtplaner Till Oliver Fleischer und Ricarda Barbisch vom Büro Galaplan Todtnauberg stellten die geplanten Maßnahmen vor. Die Stadträte stimmten den Maßnahmen zu.

Durch den Eingriff in das Gelände entsteht ein Defizit in den Schutzgutbereichen Tiere, Pflanzen und Boden. Ricarda Barbisch errechnete ein Gesamtdefizit von 68.034 Ökopunkten, in etwa je zur Hälfte Tiere/Pflanzen und Boden, welche jedoch durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden können. In unmittelbarer Nähe zum Kindergartengelände ist jedoch nicht umfänglich möglich diese Ausgleichsmaßnahmen zu tätigen.

Geeignete Ausgleichsflächen konnten jedoch gefunden werden. Im Hochsaler Gebiet wird demnach eine Waldfläche aus der Bewirtschaftung herausgenommen und als Waldrefugium ausgewiesen. Im Bereich des Ortsteils Bingzen wird ein Gelände neu mit Schwarzerlen aufgeforstet. Dazu wird ein Antrag auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung an die Untere Landwirtschaftsbehörde gestellt. Direkt auf dem Kindergartengelände werden ebenfalls Bäume gepflanzt und der Waldrand wird naturnah gestaltet.

Zu beachten gibt es zudem die Belange des Artenschutzes. Eine Untersuchung ergab, dass sich auf dem Baugelände zwei Arten von Eidechsen aufhalten. Für sie werden Ausgleichsflächen angelegt. Die Umsiedlung der Tiere aus dem Plangebiet in die neuen Habitate soll im Frühjahr erfolgen. Zum Schutz auf dem Gelände lebender Vögel sollen Bäume also außerhalb der Brutperiode gefällt werden. Baumstrünke und Wurzeln dürfen zum Schutz von Haselmäusen, die darin überwintern, erst im Mai entfernt werden.