Der Sozialausschuss hat am Montagabend einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat einen Ausbau der Kapazitäten der Schuldnerberatung in Rheinfelden zu empfehlen. Bezahlt werden soll das aus dem Budget zur Prävention von Glücksspielsucht aus den Mitteln der Vergnügungssteuer. Statt 20 000 sollen ab dem kommenden Jahr 35 000 Euro gezahlt werden.
Mittel aus der Vergnügungssteuer
2016 wurde beschlossen, Mittel aus dem Vergnügungssteueraufkommen zur Glücksspielprävention einzusetzen. Es ging um 20 000 Euro. Als Partner für die Umsetzung (und Empfänger der Gelder) wurden die Villa Schöpflin und der BWLV (Baden-Württembergischer Landesverband für Prävention und Rehabilitation) ausgemacht. Schnell stellte sich heraus, dass bei vielen Betroffenen der Glücksspielsucht die Schuldenproblematik erdrückend wurde. Darum wurde 2017 und 2018 die nebenberufliche Ausbildung einer Fachkraft für Schuldner- und Insolvenzberatung des BWLV finanziert.
Zahl der überschuldeten Personen nimmt zu
Die meisten Sozialdienste in Rheinfelden sehen sich einer zunehmenden Zahl an überschuldeten Personen oder Familien gegenüber. Im Jahr handelt es sich um rund 360 Fälle. Oft sind die Mitarbeiter mit der komplexen fachlichen Beratung überfordert. Die Schuldner müssen an Fachkräfte vermittelt werden. Die sind aber rar. Im Landkreis gibt es zwei hauptberufliche Schuldnerberater beim Jobcenter, die nur für ALGII-Bezieher zuständig sind, wie Karin Racke, stellvertretende Geschäftsführerin des Diakonischen Werks im Landkreis, im Sozialausschuss erläuterte.
Rheinfelden benötigt 1,5 Stellen
Ansonsten gibt es eine 50-Prozentstelle beim Diakonischen Werk, die ehrenamtlich von Veronique Gölz ergänzt wird. Eine weitere 50-Prozentstelle, die für Rheinfelden nicht zuständig ist, liegt beim Caritasverband. Ein Zehn-Prozent-Deputat vom Arbeitskreis Rauschmittel hilft auch nicht, den Bedarf zu decken. Kreisweit würden 11,5 Stellen benötigt, in Rheinfelden 1,5 Stellen, um Schuldner nicht wegschicken zu müssen.
Verbraucherinsolvenz manchmal schwer umzusetzen
Die ausgebildete Schuldnerberaterin Veronique Gölz schilderte, dass das Mittel der Verbraucherinsolvenz zwar zielführend, aber auch schwer umzusetzen sei. Denn man benötige dafür eine Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs, die von einer genehmigten Schuldnerberatung ausgestellt werden muss. Ohne Schuldnerberatung kann man die Verbraucherinsolvenz also nicht beantragen. Zudem sei auch das weitere Verfahren zeitaufwändig, da man die Menschen im Rahmen der sozialen Schuldnerberatung auf psychosozialer Ebene begleite.
In den Räumen des Diakonischen Werks
Racke formulierte ein klares Ziel: Eine trägerübergreifende Schuldnerberatung könnte mit mehr Mitteln in Form einer Kooperation für Rheinfelden in den Räumen des Diakonischen Werks in der Karl-Fürstenbergstraße tätig werden. Bürgermeisterin Diana Stöcker ergänzte, dass das Jobcenter die Bereitschaft signalisiert habe, 20 Stellenprozent nach Rheinfelden zu verlegen. „Wir würden dann noch 30 Prozent dazu packen und hätten zusammen mit den bestehenden 50 Prozent bei der Diakonie eine ganze Stelle, die auf drei Köpfe verteilt würde“, erklärte sie.
Statt 20000 Euro nunmehr 35000 Euro
Finanziert werden sollen das durch eine Erhöhung der Mittel aus der gestiegenen Vergnügungssteuer. Statt 20 000 Euro sollen 35 000 Euro gegeben werden, davon sollen weitere 10 000 Euro an die Spielsuchtspräventionsarbeit bei der Villa Schöpflin gehen und 25 000 Euro für den Bereich Schuldnerberatung eingesetzt werden. Davon würden 30 Prozent an den BWLV und 70 Prozent ans Diakonische Werk gezahlt. Gerade die Spielsucht, so Gustav Mellert vom BWLV, sei oft ein Einstieg in die Überschuldung.
Kritik am kleinen Geldbetrag
Kritische Worte gab es von Anette Lohmann (Grüne), weniger zum Vorhaben, als zum Betrag. Die Vergnügungssteuer habe sich von knapp 500 000 Euro 2016 auf fast 1,6 Millionen Euro 2018 mehr als verdreifacht. Nur Peanuts würde man auf die Schuldnerberatung verteilen. „Das ist eigentlich eine Schande“, sagte sie. Auch Eveline Klein (SPD) merkte an, dass die Erhöhung nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“ sei. Die Ausschussmitglieder und die beratenden Mitglieder votierten einstimmig für die Empfehlung an den Gemeinderat. Der wird in seiner Septembersitzung daüber entscheiden.