Die Vorgaben sind eigentlich klar und jedem Autofahrer bekannt: Auf einem Behindertenparkplatz, der mit einem Verkehrsschild und einem Zusatzzeichen sowie meist einer Markierung auf dem Boden gekennzeichnet ist, darf nur stehen, wer dafür eine Berechtigung hat.
Tatiana Steer ist bei der Stadt aktuell die Stellvertreterin der Ordnungsamtsleitung. Sie erklärt, dass sieben Behindertenparkplätze der öffentlichen Hand in Rheinfelden nur von Schwerbehinderten mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder von Blinden genutzt werden dürfen. Die entsprechenden Parkberechtigungsausweise, sogenannte Parkerleichterungen, die im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt werden müssen, bekommen Personen, die die entsprechenden Merkzeichen „aG“ (für außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (für blind) im Schwerbehindertenausweis aufgeführt haben. Alleine der Behindertenausweis berechtigt nicht dazu, das Auto abzustellen.
„Die Behindertenparkplätze werden von Mitarbeitern des Gemeindevollzugsdienstes mehrfach täglich kontrolliert“, sagt Scheer. Steht ein Auto unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro fällig. „Es handelt sich dabei um einen bundesweit einheitlichen Betrag“, erklärt Scheer.
Diese 35 Euro findet Hildegard Dolereit lächerlich. Wenn ein Autofahrer immer wieder auf einem Behindertenparkplatz stehe und einmal erwischt werde, würden die 35 Euro umgerechnet auf die Zahl der Delikte keine erzieherische Wirkung ausüben. Zumal sie sich beim Betrachten der unberechtigt auf Behindertenparkplätzen stehenden Fahrzeuge nicht vorstellen könnte, dass 35 Euro den Besitzern mancher Luxuskarossen finanziell weh tun würden.
Ihrer Erfahrung nach handele es sich um Fahrzeuge mit deutschen wie mit Schweizer Kennzeichen. „Wenn ich jemanden im Rollstuhl sitzend anspreche, dann fahren die Leute meist einfach weg“, sagt Dolereit dazu. Erst vor kurzem aber habe ihre Tochter eine Schweizer Autofahrerin darauf aufmerksam gemacht, dass sie auf dem Behindertenparkplatz falsch stehe. Die Frau habe sich dann ihrer Tochter gegenüber unfreundlich verhalten.
Viele Parkplätze nicht breit genug
Neben den städtischen barrierefreien Parkplätzen gibt es auch viele von privater Hand. Unternehmen oder Ärzte weisen einen Teil ihrer Parkplätze für Behinderte aus, auch Parkhäuser. Eckhard Mikuszies, der Vorsitzende des Arbeitskreises Barrierefrei in Rheinfelden, hat mit seinen Mitstreitern eine Karte der Behindertenparkplätze für die Innenstadt und das Gewerbegebiet Schildgasse erstellt.
Dabei habe man zwei Hauptprobleme festgestellt: Manche Behindertenparkplätze waren nicht breit genug, insbesondere für Rollstuhlfahrer, die größeren Raumbedarf haben. Zum zweiten seien in Parkhäusern die Münzschlitze für die Bezahlung oft zu hoch angebracht, als dass Rollstuhlfahrer sie erreichen können. Auf solche Probleme angesprochen, hätten Unternehmen schon öfter positive Veränderungen vorgenommen.
Dass Behindertenparkplätze unberechtigt benutzt werden, ärgert auch den Vorsitzenden des Arbeitskreises Barrierefrei. Mikuszies wird öfter deshalb kontaktiert, kann aber auch keine konkrete Hilfe leisten. Allerdings denkt er, dass manche falsche Nutzung ohne böse Absicht stattfindet, etwa weil jemand aufgrund einer Verletzung oder Krankheit schlecht gehen kann und denkt, in einem solchen Fall den Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen.
Bei Parkdruck sinken Hemmungen
Kürzlich kam es zu einem Fall in Grenzach-Wyhlen, bei dem eine schwerbehinderte Dame von Angehörigen in die Wohnung gebracht wurde. Dafür stellte man das Auto auf einem Behindertenparkplatz ab und bekam einen Strafzettel. Unverständlich für die Angehörigen, doch das Ordnungsamt in Grenzach-Wyhlen betonte, dass es eben die Parkberechtigung brauche.
In Rheinfelden wird laut Scheer keine Statistik über die Häufigkeit von unberechtigtem Parken auf Behindertenparkplätzen geführt. Es sei festzustellen, dass bei großem Parkdruck, etwa bei Veranstaltungen in der Stadt, offenbar die Hemmungen sinken, sich auf Behindertenparkplätze zu stellen.