Die Sonne als Stromtankstelle stärker anzapfen als bisher – das wäre möglich: Die Stadt Schopfheim hat sowohl auf Dachflächen als auch auf Freiflächen noch einiges an Potenzial für Photovoltaik. Zu diesem Ergebnis kommt die Stadt nach einer Überprüfung.
Im März hatte der Gemeinderat den von der SPD-Fraktion eingereichten Antrag beschlossen, dass die Stadtverwaltung eine Liste aller für Photovoltaik (PV) infrage kommenden Flächen im städtischen Besitz oder Zugriff (Dächer, Parkplätze, Grundstücke, Brachflächen) in Schopfheim sowie in den Ortsteilen erstellen soll. Der Gemeinderat sollte „damit in die Lage versetzt werden, in angemessen informierter Weise über noch zu erstellende PV-Anlagen im Betrieb der Stadt Schopfheim zu beraten“.
Schon viele Anlagen auf den Dächern
Besagte Liste liegt nun vor, unterteilt in Dächer und Freiflächen. Bei den Dächern wurden alle Gebäude aufgeführt, die im städtischen Besitz sind. Dabei zeigt sich, dass bereits viele Gebäude eine Photovoltaikanlage besitzen – in vielen Fällen sind sie an Dritte verpachtet. Was nun die noch freien Dächer angeht, gibt es aus Sicht der Stadt verschiedene Einschränkungen.
So sei eine PV-Nutzung nur auf sanierten Dächern sinnvoll. Auch müsse das Dach statisch geeignet sein. Und bei denkmalgeschützten Gebäuden könne Photovoltaik nur eingeschränkt zum Tragen kommen beziehungsweise müsse dies jeweils mit der Denkmalschutzbehörde geklärt werden.
Auch bei zu kleinen Dachflächen oder nicht zusammenhängenden Flächen sei der Betrieb einer PV-Anlage nicht wirtschaftlich. Obwohl einige Gebäude bereits PV-Anlagen besitzen, andere – die Rathäuser Enkenstein, Eichen und Raitbach – verkauft werden sollen, manche unter Denkmalschutz stehen und wiederum in mehreren Fällen Flächen schlicht zu klein und daher unwirtschaftlich seien, bleiben dennoch mehrere übrig. Infrage kommen könnte das Vordach der Stadthalle, das Flachdach bei der Stadtbibliothek, die Schule/Turnhalle Gersbach, die Grundschule Wiechs, die Kita Langenau 1 (Am Kindergarten), die Kita Bremt und die Vicemooshalle. Bereits in Planung sind Photovoltaik-Anlagen für die Bauhofgaragen und das Pumpwerk Ruhm, ebenso für die Kita Langenau 2 (Fritz-Reimold-Straße).
Energieatlas als wertvolle Grundlage
Auch mit Blick auf Freiflächenanlagen auf Grundstücken im städtischen Eigentum ist einiges möglich. Um herauszufinden, welche Flächen in Betracht kommen, hatte die Stadt zum einen den Energieatlas der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zu Rate gezogen. Laut einer Potenzialanalyse der LUBW sind auf Schopfheimer Gemarkung mehrere „geeignete“ und „bedingt geeignete“ Flächen ausgewiesen. Basierend auf diesen Angaben hat die Stadt eine eigene, tiefergehende Analyse der Potenzialflächen erstellt, in der zusätzliche Umwelt- und Planungskriterien einflossen – beispielsweise FFH-Gebiete und Grünzäsuren. Daraus hätten sich weitere Einschränkungen erheben.
Da sowohl „geeignete“, als auch „bedingt geeignete“ Flächen ausgewiesen seien, sollten – so heißt es in den Sitzungsunterlagen – für PV-Freiflächenanlagen vorrangig Flächen im „geeigneten“ Bereich sowie Deponieflächen in Betracht gezogen werden. Anlagen im „bedingt geeigneten Bereich“ hingegen würden eine aufwändige Vorprüfung und Behördenabstimmungen erfordern.
Beispiel Gersbach: Hier läuft wie berichtet derzeit eine vertiefende Vorprüfung für einen von einem Privatmann geplanten Solarpark – dieses Verfahren wird sich wohl das ganze Jahr hinziehen. Um eine Freiflächen-PV-Anlage wirtschaftlich zu betreiben, sei eine Mindestfläche von 1,5 Hektar erforderlich. Auch sollte der Anschluss an das Versorgungsnetz nicht weiter als 500 Meter entfernt sein. Eine Anlage mit einem Hektar Größe könne eine Leistung von rund von 1,1 Millionen Kilowattstunden pro Jahr erzeugen.
In der Sitzungsvorlage werden vier Flächen aufgeführt, die alle Kriterien erfüllen – also im städtischen Eigentum sind, im „geeigneten“ Bereich liegen und mindestens 1,5 Hektar groß sind: Drei befinden sich rund um Eichen, dazu kommt eine Fläche bei der Deponie Kirchrain.