St. Blasien – Mit den geplanten Vorranggebieten für Windenergieanlagen hat sich jetzt der Gemeindeverwaltungsverband St. Blasien (GVV) in der Sitzung am Mittwoch befasst. Mit der beschlossenen Stellungnahme wollen alle GVV-Kommunen auch besonders die Solidarität mit der Mitgliedsgemeinde Todtmoos bekunden – die Gemeinde wäre durch Vorranggebiete besonders stark betroffen. Der Todtmooser Bürgermeister Marcel Schneider betonte in der Sitzung, die Entwicklung seiner Gemeinde wäre stark behindert, sollten die vorgesehenen Vorranggebiete tatsächlich ausgewiesen werden.
Die Ablehnung einer unverhältnismäßig starken Belastung wurde auch im Entwurf der Stellungnahme betont: Die GVV-Gemeinden seien „im Vergleich zu anderen Gemeinden im Regionalverband überproportional betroffen“, heißt es darin. Man erkenne zwar an, dass aufgrund der Topografie nicht alle Regionen des Regionalverbandes gleich stark für die Windkraft geeignet seien, dennoch könne man eine „übermäßige Belastung der Flächen des Gemeindeverwaltungsverbands nicht mitgetragen“. Besonders die Vorrangflächen auf Todtmooser Gemarkung seien zu reduzieren – allerdings nicht allein zulasten der anderen GVV-Gemeinden, sagte unter anderem der Höchenschwander Bürgermeister Sebastian Stiegeler. Aufgrund der Topografie könne man die Vorrangflächen für Windenergieanlagen jedoch nicht gleichmäßig auf den gesamten Regionalverband verteilten, sagte Sabine Gruhn (Gemeinde Häusern).
Insgesamt befürworte man „den Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich“, heißt es in der Stellungnahme. „Mit modernen Nahwärmenetzen, die mit nachwachsenden und lokal verfügbaren Naturstoffen betrieben werden, Photovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen (Kleine Wasserkraft, Stauseen der Schluchseewerk AG, kleinere Turbinenkraftwerke) und weiteren Maßnahmen leisten die Mitgliedskommunen des Gemeindeverwaltungsverbands St. Blasien insgesamt schon heute einen großen Beitrag“, betonen sie jedoch.
Beachten müsse man in dem Verfahren neben der Flächenverteilung jedoch auch die Bedeutung von Landwirtschaft und Trinkwasserquellen. Seine Gemeinde lege besonderen Wert auf den Wasserschutz, sagte Ibachs Bürgermeister Helmut Kaiser. Auf seinen Vorschlag hin wurde ein Satz in die Stellungnahme aufgenommen, in dem betont wird, dass sich durch den Bau von Windkraftanlagen „keine Risiken und Gefährdungen ergeben“ dürfen und „die neusten Erkenntnisse der Trinkwasserverordnung“ eingehalten werden müssen. Einschränkungen der Landwirtschaft, deren Arbeitsbedingungen immer schwieriger geworden seien, müssten „konsequent vermieden werden“. Mit Vorranggebieten für Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird sich der GVV am 22. Oktober befassen.