Bereits im Oktober beabsichtigen Wutach und Stühlingen – positive Ratsbeschlüsse vorausgesetzt – ein Planungsbüro damit zu beauftragen, für die beiden Kommunen eine Wärmeplanung (siehe Infokasten) zu erstellen. Eine Entscheidung im Stühlinger Gemeinderat über eine kommunale Wärmeplanung soll noch vor der Sommerpause fallen, bestätigte Bürgermeister Joachim Burger im Gespräch mit dieser Zeitung. Das Thema werde im Gemeinderat Wutach noch zu diskutieren sein, erläuterte auf Nachfrage auch Bürgermeister Alexander Pfliegensdörfer. Mit ins Boot geholt werden soll nach Auskunft von Joachim Burger die Gemeinde Eggingen.
Kosten und Zuschüsse
Joachim Burger rechnet mit Zuschüssen von rund 30.000 Euro für die Grundplanung und mit weiteren jeweils 5000 Euro für jede Kommune, die sich an dem gemeinschaftlichen Vorgehen beteiligt – in der Summe also mit weiteren 15.000 Euro. Zudem gebe es einen zusätzlichen Pro-Kopf-Zuschuss für die insgesamt rund 8300 Einwohner in den drei Kommunen. Rund 80 Prozent der Planungskosten ließen sich somit finanziell abdecken, rechnet Joachim Burger aus.
Er halte ein frühzeitiges Angehen einer kommunalen Wärmeplanung für sinnvoll, auch wenn in dem bislang nur als Entwurf vorliegendem Bundesgesetz eine Planungsvorgabe für Gebiete unter 10.000 Einwohner gar nicht vorgesehen sei, so Joachim Burger. Auf kommunaler Ebene erhalte man so Klarheit über Verbrauchsgrößen und Einsparpotential, es könne gezielter investiert werden. Zudem gebe es derzeit finanzielle Fördertöpfe. Und: Wer könne jetzt schon sagen, ob nicht in wenigen Jahren auch kleinere kommunale Einheiten zu einer Wärmeplanung gesetzlich verpflichtet werden?!
In der Stadtverwaltung Bonndorf sei das Thema noch nicht diskutiert worden, bestätigte Bauamtsleiter Michael Glück auf Anfrage. Das Bauamt Bonndorf habe sich keine Gedanken über eine kommunale Wärmeplanung gemacht. Zudem: „Ein entsprechendes Bundesgesetz ist noch nicht am Start.“
Bene Müller, Sprecher der solarcomplex AG, sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, am Nahwärmenetzkonzept des Unternehmens für die Stadt Bonndorf etwas zu ändern. Es fehlen klare gesetzliche Vorgaben. Die Nutzung industrieller Abwärme gelte zudem als regenerativ. Die solarcomplex AG betreibt in der Kernstadt ein Nahwärmenetz mit zwei Versorgungsabschnitten, an das nahezu 300 Abnehmer angeschlossen sind. Der Abschnitt Weststadt wird über eine Heizzentrale (Hackschnitzel) sowie industrielle Abwärme der Dunkermotoren GmbH versorgt, der Abschnitt Mitte durch Abwärme der Adler OHG, betrieben über Blockheizkraftwerke.
Ein weiterer Nahwärmenetzausbau in Bonndorf stehe derzeit nicht zur Diskussion. Dies liege im Kern an den nicht ausreichend vorhandenen Kapazitäten der Baufirmen, die eher Interesse an größeren Projekten haben. Derzeit arbeite die solarcomplex AG an der baulichen Umsetzung einer Nahwärmeversorgung in Häusern: zehn Millionen Euro für eine zehn Kilometer lange Trasse, 170 Gebäudeanschlüsse und eine Heizzentrale an der B 500 beim Sportplatz. Auf Gemarkung Schluchsee habe das Unternehmen bereits elf Millionen Euro in eine Hackschnitzelanlage und Solarthermie, eine zehn Kilometer lange Trasse und die Anschlüsse an 150 Gebäude investiert.
Weitere Nahwärmenetze gibt es hier: kommunal betrieben in Wutach-Ewattingen; landwirtschaftlich privatunternehmerisch betrieben in Münchingen und Lembach sowie in den Stühlinger Ortsteilen Lausheim und Eberfingen. Der Käppeler-Hof in Boll versorgt rund drei Viertel der dortigen Haushalte mit Wärme.
Wärmeplanung
Der Entwurf eines Bundesgesetzes zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung (Wärmenetze) ist noch nicht im Bundestag abschließend beraten und verabschiedet. In dem Gesetzesentwurf werden verpflichtende Vorgaben zur Sicherstellung der Durchführung von Wärmeplanungen an die Länder gemacht, die diese Aufgabe an Gebietseinheiten weitergeben.
Wesentliche Gesetzesinhalte beziehen sich auf die Wärmeplanung von Gebietseinheiten sowie Wärmenetze. Der Gesetzentwurf sieht eine Wärmeplanung bis Ende 2027 (Städte ab 100.000 Einwohner) und bis Ende 2028 (10.000 bis 100.000 Einwohner) vor. Vorgesehen ist, Wärmenetze ab dem Jahr 2030 zu mindestens 50 Prozent und spätestens bis Ende 2044 vollständig aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu betreiben.