Wutach Günter Nosbüsch (UWW) hat im Wutacher Rat eine Stellungnahme aller Mitglieder vorgetragen. Die Gemeinderäte wollten sich damit öffentlich zum Verlauf der Sitzung vom 10. April äußern. In dieser war es zu einem Eklat gekommen. Ein Zuhörer hatte die Frageviertelstunde genutzt, um sich kritisch und emotional zum Internetauftritt der Gemeinde zu äußern. Nach einem längeren Vortrag entzog ihm Bürgermeister Alexander Pfliegensdörfer zunächst das Rederecht und verwies ihn dann des Saals. Der Wortbeitrag habe beleidigende Herabwürdigungen gegen die Verwaltung und das Haus beinhaltet, begründete er danach. Eine zweite Zuhörerin hatte den Verweis lautstark als nicht hinnehmbar bezeichnet. Auch sie verwies Pfliegensdörfer des Saals – weil sie sich mit Beleidigungen dem Vorredner angeschlossen habe.

Dieser Interpretation der Ereignisse hätten nicht alle Räte folgen können, erklärte Nosbüsch. Dass etwa Verwaltungsmitarbeiter persönlich beleidigt worden seien, könnten einige Ratsmitglieder nicht bestätigen. Die Meinungen darüber seien geteilt – während einige Räte keine Beleidigungen registriert haben wollten, hätten andere die Äußerungen als „grenzwertig“ eingestuft. Weitere Räte erkannten eine bedenkliche Wortwahl in den Vorträgen. Hinter der Stellungnahme stünden jedoch alle Ratsmitglieder. Franziska Stritt (UWW) ergänzte: „Wir vertreten mit der Stellungnahme keineswegs die Meinung einzelner Bürger, die in einer Sitzung vorgetragen wurden. Es geht uns hier ums Grundsätzliche.“ In der Stellungnahme heißt es: „Wir bitten den Bürgermeister ausdrücklich darum, das Recht auf freie Meinungsäußerung aller Bürger und Gemeinderäte zu wahren und zu achten. Kritische Äußerungen müssen ausgesprochen werden dürfen, andere Meinungen müssen angehört und toleriert werden.“ Die Räte erinnerten daran, dass die Meinungsfreiheit zu den Grundrechten zählt und dass das Kommunalverfassungsrecht die Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes vorsieht. „Dies beinhaltet, dass es jedem Bürger und Gemeinderat möglich sein muss, uneingeschränkt an den öffentlichen Sitzungen teilzunehmen“, erklärte Nosbüsch. „Wir wenden uns entschieden dagegen, dass Bürger, die kritische Positionen beziehen, von Sitzungen ausgeschlossen oder ausgeladen werden.“ Der Bürgermeister erklärte nach der Sitzung auf Nachfrage, er habe sich über die Stellungnahme gewundert. Das Grundgesetz sei nicht geeignet, sein Hausrecht einzuschränken. Das Recht auf freie Meinungsäußerung finde seine Grenzen, wo die Rechte anderer verletzt würden. Überrascht habe ihn, dass der Rat ihn an den Öffentlichkeitsgrundsatz erinnerte. Im vergangenen Jahr sei er selbst von den Räten kritisiert worden, weil er darauf gepocht hatte, Beratungen grundsätzlich öffentlich abzuhandeln – ganz, wie das Gesetz es vorsehe.