Die Idee zur Gründung einer Waldgemeinschaft in Ühlingen-Birkendorf nimmt Gestalt an, nachdem der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung für eine weitere Vorgehensweise plädiert hat. Ziel der Gründung einer Waldgemeinschaft ist es, die größtenteils völlig zersplitterten Kleinstprivatwaldflächen in einer Waldgemeinschaft zusammenzuschließen und zum Vorteil der Waldbesitzer einer flurstückübergreifenden Waldbewirtschaftung zuzuführen.

Der Leiter des Kreisforstamts, Markus Rothmund, stellte dem Gremium das Projekt vor. Gerade im Hinblick auf die bereits bestehenden und zukünftigen klimatischen Veränderungen und auf die dadurch häufigeren Kalamitäten wie Borkenkäfer und Sturm, sei die Waldgemeinschaft eine Gemeinschaft für eine stabilere und sichere Zukunft für den Wald. Eine sinnvolle Waldbewirtschaftung sei in der kleinteiligen Struktur im Privatwald stellenweise kaum möglich. Um dem entgegenzuwirken und für die Zukunft neu aufgestellt zu sein, biete sich das Modell einer Waldgemeinschaft an.

Was ist eine Waldgemeinschaft?

Aus vielen kleinparzellierten Waldstücken wird eine Gemeinschaft, an der der einzelne Waldbesitzer weiterhin Miteigentum, ein sogenanntes Bruchteilseigentum, hat. Der große Vorteil besteht laut Rothmund darin, dass die Nachteile der Kleinstrukturierung entfallen, weil nun eine flurstückübergreifende und zentral gesteuerte Waldbewirtschaftung möglich wird. Ziel muss es sein, so Rothmund, zersplitterte Kleinstprivatwaldflächen zusammenzuschließen.

Freiwillig

Selbstverständlich erfolge die Einbringung der Waldgrundstücke freiwillig. Dennoch muss sich jeder Waldbesitzer die Frage stellen, ob er seinen Wald weiterhin selbst bewirtschaften und wiederbewalden kann, ob er seinen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen kann und ob bei möglichen Nachfolgern das Interesse an einer eigenen aktiven Bewirtschaftung besteht. Die Waldbesitzer bringen ihre Waldflächen ein und erhalten dafür entsprechend der eingebrachten Werte Anteile. Diese Anteile werden wie Flurstücke im Grundbuch geführt und können verkauft oder vererbt werden, das bedeutet, dass der Anteil Eigentum ist und nicht das Grundstück.

Unterstützung

Die Waldgemeinschaft stellt eine kontinuierliche Bewirtschaftung des Waldes sicher, die jährliche Dividende wird proportional zur Zahl der Anteile an die Mitglieder ausbezahlt. Die Kosten reduzieren sich durch Landesförderung. „Aus Sicht der Gemeinde möchten wir einen Anschub geben und die Möglichkeit der Waldgemeinschaft bieten“, sagte Bürgermeister Tobias Gantert. Das Verfahren würde durch das Forstamt begleitet. Die Gemeinde wird nun gemeinsam mit dem Kreisforstamt die infrage kommenden Flächen bestimmen sowie eine erste Information der Waldbesitzer vorbereiten.