„Kompostierbar“ und „Bio“ dürften zwei Begriffe sein, die auf den ersten Blick zuverlässig für eine Entsorgungsmöglichkeit in der vom Landkreis neu eingeführten Braunen Tonne sprechen. Doch wie sehr man sich bei spontanen Rückschlüssen irren kann und wie komplex das Entsorgungs-ABC ist, zeigt eine aktuelle Pressemitteilung des Waldshuter Landratsamts.

Die mahnende Überschrift lautet: „Kompostierbare Biokunststoffbeutel dürfen nicht in die Biotonne“. Anlass ist, dass laut Behörde „eine auffallend große Zahl“ dieser Plastiksäcke in den Behältern landen. Dementsprechend unterliegt also eine auffallend große Zahl von Haushalten einem folgenschweren Irrtum. Denn weil sich die besagten Beutel laut Landratsamt viel zu langsam zersetzen, bleiben davon im fertigen Kompost Kunststoffpartikel übrig. Ergebnis ist dann ein Material, das im Garten- und Landschaftsbau nicht verwendet werden kann.

Am besten Papier

Also, so der Hinweis des Landratsamts: Bioabfälle nur einwickeln in Zeitungspapier, unbeschichtete Papiertüten oder Küchenpapier. Unabhängig von der Biokunststoffbeutel-Problematik lautet ein Appell der Behörde, die Befüllungs-Vorschriften für die Braune Tonne zu beachten. Dass manche Bürger damit gewisse Probleme haben, ist kein neues Phänomen. Als die Behälter vor 25 Jahren in einigen Kreisgemeinden versuchsweise eingeführt wurden (und danach zunächst wieder abgeschafft), musste eine Fehlquote von 40 Prozent festgestellt werden. Vielleicht verhält es sich ja mit der Braunen Tonne wie mit den Fahrkartenautomaten der Bahn: Für die komplizierten Apparate mussten schon Kunden-Seminare zum besseren Verständnis angeboten werden.